Verfahrensvorschriften
Die Verfahrensvorschriften für die Benutzung des Stadtarchives sind in der Archivordnung festgelegt.
- Der Benutzer hat einen schriftlichen Antrag auf Benutzungsgenehmigung zu stellen. Dabei sind der Zweck und der Gegenstand der Forschungen genau zu bezeichnen.
- Gleichzeitig muss der Benutzer eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er bestehende Urheber- und Personenschutzrechte beachtet und Verstöße gegenüber den Berechtigten selbst zu vertreten hat.
- Die Benutzungsgenehmigung erteilt die Leiterin des Stadtarchivs Schwedt/Oder. Das Stadtarchiv Schwedt/Oder kann sich eine Bearbeitungszeit bis zu 14 Tagen vorbehalten.
- Zur Benutzung können nach Ermessen des Stadtarchivs Schwedt/Oder
– Archivale im Original,
– Abschriften oder Kopien (auch von Teilen von Archivalen) vorgelegt oder
– Auskünfte aus den Archivalen gegeben werden.
Die Benutzung schließt eine allgemeine archivfachliche Beratung ein, auf weitergehende Hilfen, z. B. für das Lesen älterer Teile, hat der Benutzer keinen Anspruch. - Die Bestände des Stadtarchives können nur während der Öffnungszeiten oder zu besonders vereinbarten Terminen im Benutzerraum (Lesesaal) des Stadtarchives eingesehen werden. Eine Ausleihe von Archivalen außerhalb der Räumlichkeiten des Stadtarchives erfolgt grundsätzlich nicht.
- In begründeten Fällen können Archivale an auswärtige Archive und Bibliotheken versandt werden, wenn dort eine ordnungsgemäße Benutzung innerhalb dieser Einrichtungen unter Aufsicht und eine diebes- und feuersichere Aufbewahrung gewährleistet sind.
Bitte beachten Sie, dass Archivalien Unikate sind! Für angerichtete Schäden oder Diebstahl haftet der Benutzer, die eventuell verloren Daten sind trotz allem unwiederbringlich.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf anfallende Gebühren bei der Benutzung im Archiv hinweisen. Bitte beachten Sie dazu die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schwedt/Oder.