Dienstleistung Fernleihe
Sie suchen ein Medium und wir haben es nicht in unserem Bestand? Kein Problem. Selbstverständlich werden wir für Sie recherchieren und bei Vorhandensein ihren gewünschten Titel über die Fernleihe für Sie zur Ausleihe beschaffen.
Auszug aus der Satzung der Stadtbibliothek Schwedt/Oder
§ 7 Auswärtiger Leihverkehr
Nicht im Bestand der Stadtbibliothek vorhandene Medieneinheiten können auf Antrag des/der Inhaber*in eines Benutzerausweises über den Leihverkehr mit auswärtigen Stadtbibliotheken nach der geltenden Leihverkehrsordnung vermittelt werden. Die Leihverkehrsordnung kann in der Stadtbibliothek eingesehen werden.
Leihverkehrsordnung (LVO)
Diese Leihverkehrsordnung regelt den Leihverkehr zwischen Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Leihverkehr zwischen Bibliotheken beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Die Bibliotheken verpflichten sich, nicht nur nehmend, sondern auch gebend am Leihverkehr teilzunehmen.
Um eine Fernleihe aufzugeben, muss man angemeldeter Nutzer der Stadtbibliothek sein. Die Bibliothek leitet die Bestellung weiter und stellt das Material nach dessen Eingang dem Nutzer zur Verfügung.
Die genauen Benutzungsbedingungen (Leihfristen, Ausleihe außer Haus oder nur in den Räumen der Bibliothek) legt in der Regel jedoch die Bibliothek fest, der das bestellte Material gehört.
KOBV
Die automatisierte Fernleihe wurde im KOBV eingeführt, um die Fernleihe für die Benutzer zu beschleunigen, das Verfahren für die Bibliotheksmitarbeiter zu vereinfachen und den Arbeitsaufwand zu reduzieren.