Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

Arbeits- und Tarifrecht, Betriebspanel

Das deutsche Arbeitsrecht ist ein weit gefächertes Rechtsgebiet. Das Arbeitsrecht ist in zwei Bereiche geteilt: Das Individualarbeitsrecht regelt die arbeitsvertraglichen Beziehungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht gliedert sich vor allem in die Bereiche betriebliche Mitbestimmung und Tarifrecht.

Mit dem IAB-Betriebspanel Länderbericht Brandenburg wird eine Vielzahl beschäftigungspolitischer Daten aus einer repräsentativen Arbeitgeberbefragung bereitgestellt.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht bildet die Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Arbeitsrecht passt sich der ständig veränderten Arbeitswelt an. Sowohl nationale als auch internationale Entwicklungen, zum Beispiel auf EU-Ebene, führen zu Änderungen von Gesetzen und Rechtsprechung.

Es gehört zu den wesentlichen Elementen einer modernen Industriegesellschaft. Ausgewogene und gerechte arbeitsrechtliche Bestimmungen sind Grundlage sozialer Sicherheit und sozialen Friedens.

Das deutsche Arbeitsrecht ist in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Altersteilzeitgesetz
  • Arbeitnehmer-Entsendegesetz
  • Arbeitsgerichtsgesetz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Arbeitszeitgesetz
  • Berufsbildungsgesetz
  • Bildschirmarbeitsverordnung
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Kündigungsschutzgesetz
  • Mindestlohngesetz
  • Mitbestimmungsgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Tarifvertragsgesetz
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz

Tarifrecht

Das Recht der Tarifautonomie ist in Artikel 9 des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Tarifpolitik wird maßgeblich von Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Betrieben mit den Gewerkschaften ohne staatliche Eingriffe bestimmt.

Gesetzliche Grundlage für das Tarifrecht ist das Tarifvertragsgesetz. Das Tarifvertragsgesetz regelt die formellen Grundlagen des Tarifsystems wie Inhalt und Form von Tarifverträgen, Tarifvertragsparteien, Tarifgebundenheit, Wirkung der Rechtsnormen, Verfahren auf Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und die Einrichtung von Tarifregistern.

Das Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg wurde 1992 gegründet. Es ist bis heute das einzige länderübergreifend tätige Tarifregister Deutschlands.

Das Tarifregister informiert Beschäftigte, Arbeitsuchende, Arbeitgeber, Rechtsanwälte, Sozialversicherungsträger, Jobcenter, die Arbeits- und Sozialgerichte in Berlin und Brandenburg, Verwaltungen und viele andere Einrichtungen über tarifvertraglich vereinbarte Arbeitsbedingungen.

Das Gemeinsame Tarifregister hat einen Bestand von fast 80.000 Tarifverträgen, von denen derzeit in 138 Wirtschaftsbereichen ca. 28.000 gültig sind. Das Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg befindet sich in den Diensträumen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Oranienstraße 106, 10969 Berlin.

Sprechzeiten (persönlich und telefonisch):
Montag, Dienstag und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr

E-Mail-Adressen:
tarifregister@senias.berlin.de
tarifregister@mwae.brandenburg.de

Internetseite:
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg

Das IAB-Betriebspanel ist eine seit 1996 jährlich stattfindende, wissenschaftlich fundierte Arbeitgeberbefragung. Ziel dieser Befragung ist die Erstellung eines bundesweiten Länderberichtes, welcher aktuelle repräsentative Daten über die Beschäftigungsentwicklung sowie Informationen über ausgewählte wirtschaftliche Kennziffern der Betriebe des Landes Brandenburg liefert und entsprechende Vergleiche der Betriebe in Ost- und Westdeutschland vornehmen lässt. Das Betriebspanel ist als Längsschnitterhebung angelegt, d. h. jedes Jahr werden dieselben Betriebe befragt. Das IAB-Betriebspanel liefert wichtige Daten, die für die Ausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte des Landes Brandenburg von erheblicher Bedeutung sind.

Zum Download des aktuellen Betriebspanels geht es hier: Entwicklung von Betrieben und Beschäftigung in Brandenburg - Ergebnisse der 27. Welle des Betriebspanels Brandenburg (PDF)

Vorherige Berichte:
Ergebnisse der 26. Welle des Betriebspanels Brandenburg (PDF)
Ergebnisse der 25. Welle des Betriebspanels Brandenburg
Ergebnisse der 24. Welle des Betriebspanels Brandenburg

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 eingeführt. Zur Anpassung des Mindestlohns hat die Bundesregierung eine ständige Mindestlohnkommission eingerichtet.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2024 12,41 Euro brutto je Zeitstunde. Das bedeutet, dass in Deutschland jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe des Mindestbruttolohns von 12,41 Euro je Zeitstunde durch der Arbeitgeber hat. Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

Weitere Informationen zum bundesweiten Mindestlohn finden Sie auf den Interseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Brandenburg ist Vorreiter beim Mindestlohn

Das Land Brandenburg ist Vorreiter beim Thema Mindestlohn. Brandenburg hat sich nicht nur lange und sehr intensiv für die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eingesetzt, sondern hat sogar vorgelegt.

Denn Gute Arbeit muss gut bezahlt werden. Menschen, die arbeiten, verdienen existenzsichernde Mindestlöhne.

Mindestlohn im Brandenburger Vergabegesetz

Ein Bundesland kann nur für Aufträge der öffentlichen Hand einen vergabespezifischen Mindestlohn gesetzlich regeln. Brandenburg hat das getan: Am 1. Januar 2012 trat das Brandenburger Vergabegesetz in Kraft.

Danach müssen in Brandenburg Unternehmen Beschäftigten, die mit der Ausführung eines öffentlichen Auftrags von Land oder Kommunen befasst sind, einen Mindestlohn zahlen. Auch hier überprüft eine Mindestlohnkommission regelmäßig, ob eine Erhöhung angebracht ist. Der aktuelle Mindestlohn laut Brandenburger Vergabegesetz beträgt seit dem 1. Mai 2021 13,00 Euro.