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Gleichstellung, Foto: Adobe Stock
Gleichstellung Foto: Adobe Stock

Landesbeauftragte im MSGIV

Die Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Beauftragte des Landes Brandenburg für die Belange der Menschen mit Behinderungen werden jeweils auf Vorschlag der Sozialministerin beziehungsweise des Sozialministers durch Beschluss der Landesregierung ins Amt berufen.

Die Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Beauftragte des Landes Brandenburg für die Belange der Menschen mit Behinderungen sind für die Dauer der Legislaturperiode ernannt. Die Beauftragten üben ihre Tätigkeit unabhängig, weisungsfrei und ressortübergreifend aus.

Die Integrationsbeauftragte wurde vom für Integration zuständigen Mitglied der Landesregierung berufen.

Der Landesseniorenbeauftragte wurde vom für Soziales zuständigen Mitglied der Landesregierung berufen.

Organisatorisch sind die Beauftragten im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) angebunden.

Die Landestierschutzbeauftragte hat ihren Sitz im für Tierschutz zuständigen Verbraucherschutzministerium. Grundlage ist ein Beschluss des Landtages vom April 2016.

 

  • Gleichstellung - Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern

    Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, für die Gleichstellung von Frauen und Männern durch wirksame Maßnahmen zu sorgen.



    Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern Manuela Dörnenburg

    Das ist ein starker Auftrag aus dem Artikel 12 der Brandenburgischen Landesverfassung: Gleichstellungspolitik ist Politik für Frauen und Männer. Dabei geht es um Chancengleichheit, Vielfalt und Teilhabe.


    Für eine tatsächliche Gleichstellung muss aber noch viel getan werden. Denn, erstens verdienen Frauen im Durchschnitt weniger als Männer. Zweitens ist Altersarmut weiblich. Drittens sind Frauen wesentlich stärker von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen und sie sind viertens in allen Leitungsetagen und in politischen Gremien trotz guter Qualifikation stark unterrepräsentiert.


    Manuela Dörnenburg ist seit dem Juni 2020 die Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Ihre Aufgabe ist es darauf hinzuwirken, dass die Landesregierung bei all ihren Vorhaben die Gleichstellung von Frauen und Männern berücksichtigt und fördert. Sie unterstützt die kommunalen und behördlichen Gleichstellungsbeauftragten, wirkt bei der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms mit und setzt sich für Toleranz gegenüber sexuellen Minderheiten ein.


    Kontakt

    Tel.: 0331 866 50 12
    landesgleichstellungsbeauftragte@msgiv.brandenburg.de
    Die Landesgleichstellungsbeauftragte im Internet

  • Inklusion - Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen

    Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gleichberechtigte, selbstbestimmte und uneingeschränkte Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft.



    Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen Janny Armbruster

    Aufgabe der Landesbeauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist es, die Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderungen durchzusetzen, in dem sie bei allen Gesetzesinitiativen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, beteiligt ist. Die Beauftragte berät sich dazu mit dem Landesbehindertenbeirat, den kommunalen Behindertenbeauftragten sowie Verbänden, Vereinen, die sich für die Interessen von Menschen mit Behinderungen einsetzen.


    Janny Armbruster ist seit August 2020 die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Sie setzt sich für Teilhabe und den Abbau von Barrieren und Diskriminierungen ein. Ihre Hauptaufgabe sieht sie darin, mehr Chancen für Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen und für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen.


    Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich mit Fragen, Beschwerden oder Anregungen direkt an die Landesbeauftragte wenden.

    Kontakt

    Tel.: 0331 866 50 14
    landesbehindertenbeauftragte@msgiv.brandenburg.de
    Die Landesbeauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen im Internet

  • Integration - Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg

    Menschen mit Migrationshintergrund haben ein Recht auf Teilhabe und auf ein Leben frei von Diskriminierung. Die Gestaltung von Integration und Migration ist ein zentrales Politikfeld in Land und Kommune.


    Integration braucht gegenseitigen Respekt, Toleranz und die Bereitschaft zum Dialog. Nur dann können Menschen unterschiedlicher Herkunft, Nationalität und Religion friedlich zusammenleben.



    Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg Dr. Doris Lemmermeier

    Dr. Doris Lemmermeier ist seit Januar 2013 die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg. Zu ihren Hauptaufgaben zählt die Beratung der Landesregierung in allen integrations- und migrationspolitischen
    Angelegenheiten.


    Schwerpunkte ihrer Arbeit sind der Abbau von Integrationshemmnissen und die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von zugewanderten Menschen. Sie setzt sich für die Förderung von Initiativen gegen Rassismus und Diskriminierung ein sowie für interkulturelle Verständigung. Zudem unterstützt sie die Integrations- und Flüchtlingsarbeit freier Träger. Die Förderung des Ehrenamts in der Flüchtlingsarbeit ist ein weiteres wichtiges Anliegen.


    Die Integrationsbeauftragte ist stellvertretende Vorsitzende des Landesintegrationsbeirates und Mitglied der Härtefallkommission.


    Kontakt


    Tel.: 0331 866 50 16

    E-Mail: integrationsbeauftragte@msgiv.brandenburg.de
    Die Integrationsbeauftragte im Internet

  • Teilhabe - Landesseniorenbeauftragter

    Ein selbstbestimmmtes, eigenständiges und vielfältiges Leben im Alter ist der Wunsch vieler Menschen. Um diesen Wirklichkeit werden zu lassen, braucht es eine Politik des aktiven Alterns.




    Landesseniorenbeauftragter Norman Asmus

    Im Jahr 2030 wird in Brandenburg jede und jeder Dritte 65 Jahre und älter sein. Was bedeutet diese Entwicklung für das Zusammenleben in unserem Land? Gemeinsam gilt es hierauf Antworten zu finden, die sich bereits mit einer aktiven Teilhabe an der Gesellschaft und einem solidarischen Miteinander der Generationen abzeichnen. Dabei stehen die Möglichkeiten der nachberuflichen Lebensphase verbunden mit einem positiven Altersbild im Mittelpunkt.


    Mit Norman Asmus hat Brandenburg erstmals einen Landesseniorenbeauftragten. Seit Mitte Juni 2020 vertritt er die Interessen Älterer gegenüber Politik und Verwaltung in engem Austausch mit den Seniorinnen und Senioren im Land.


    Zu seinen Aufgaben gehört die Weiterentwicklung der Seniorenpolitischen Leitlinien des Landes. Darin sind mit den Themen Wohnen, Mobilität, Gesundheit, lebenslanges Lernen und Ehrenamt wesentliche Handlungsfelder der Lebenswelt Älterer enthalten. Altersarmut und Einsamkeit sind Herausforderungen, die ebenfalls in den Blick zu nehmen sind. Die fortschreitende Digitalisierung des Alltags gilt es für und mit den Älteren erfolgreich zu gestalten.


    Kontakt

    Tel.: 0331 866  5023
    E-Mail: landesseniorenbeauftragter@msgiv.brandenburg.de
    Der Landesseniorenbeauftragte im Internet

  • Tierschutz - Landestierschutzbeauftragte

    Für mehr Tierschutz sorgen und das Tierwohl stärken – das sind die zentralen Aufgaben der Tierschutzbeauftragten des Landes Brandenburg.


    Dr. Anne Zinke, Foto: Volker Tanner, Staatskanzlei
    Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke, Foto: Volker Tanner, Staatskanzlei

    Infolge des Volksbegehrens „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“ wurde die Landesregierung 2016 durch einen Landtagsbeschluss aufgefordert, einen hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten zu berufen. Auf dieser Grundlage war Dr. Stefan Heidrich von April 2017 bis September 2022 unabhängiger Tierschutzbeauftragter des Landes Brandenburg. Im Dezember 2022 folgt ihm Dr. Anne Zinke als Nochfolgerin im Amt.


    Die Landestierschutzbeauftragte hat die Aufgabe, Tierschutz und Tierwohl zu befördern. Sie berät die Landesregierung und nachgeordnete Behörden. Sie ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger und arbeitet in Tierschutzfragen mit Tierschutzverbänden und -vereinen, Berufs- und Fachverbänden sowie wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen zusammen.


    Die Landestierschutzbeauftragte fördert die Umsetzung von Erkenntnissen aus der Praxis, Wissenschaft und Forschung sowie die Belange und das Verständnis für Tierschutz im Bereich der Bildung und Öffentlichkeit. Sie begleitet den Tierschutzplan des Landes Brandenburg, der sich der Haltung der landwirtschaftlichen Nutztiere zuwendet.


    Kontakt

    Tel.: 0331 866  5307
    E-Mail: Tierschutz@msgiv.brandenburg.de
    Die Tierschutzbeauftragte im Internet