Anmeldung für das Schuljahr 2025/2026 (Archiv)
Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten. In begründeten Ausnahmefällen können Eltern eine Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen. Die Entscheidung wird durch die Schulleitung der aufnehmenden Schule getroffen.
Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.
Jedes Wohngebiet ist einer örtlich zuständigen Grundschule zugeordnet. Grundlage bildet die Satzung über den Schulbezirk der Wilhelm-Busch-Grundschule Pinnow.
Wilhelm-Busch-Grundschule Pinnow
27. Januar 2025, mit Terminvergabe
28. Januar 2025, mit Terminvergabe
Bei der Anmeldung wird der Lern-, Leistungs- und Entwicklungsstand Ihres Kindes festgestellt. Eine persönliche Vorstellung des Kindes ist dabei erforderlich. Folgende Unterlagen sind ebenfalls mitzubringen: die Geburtsurkunde des Kindes, wenn vorhanden die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung oder die Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg, die Erklärung der Teilnahme an einem Sprachförderkurs oder die Teilnahmebestätigung einer sprachtherapeutischen Behandlung.