Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation
Suche Hilfe

Hauptnavigation

Anmeldung für das Schuljahr 2025/2026 (Archiv)

Foto: 3 Schultüten
Schultüten zur Einschulung
Gemäß § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten. In begründeten Ausnahmefällen können Eltern eine Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen. Die Entscheidung wird durch die Schulleitung der aufnehmenden Schule getroffen.

Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.

Jedes Wohngebiet ist einer örtlich zuständigen Grundschule zugeordnet. Grundlage bildet die Satzung über den Schulbezirk der Wilhelm-Busch-Grundschule Pinnow.

Wilhelm-Busch-Grundschule Pinnow

27. Januar 2025, mit Terminvergabe
28. Januar 2025, mit Terminvergabe

Bei der Anmeldung wird der Lern-, Leistungs- und Entwicklungsstand Ihres Kindes festgestellt. Eine persönliche Vorstellung des Kindes ist dabei erforderlich. Folgende Unterlagen sind ebenfalls mitzubringen: die Geburtsurkunde des Kindes, wenn vorhanden die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung oder die Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg, die Erklärung der Teilnahme an einem Sprachförderkurs oder die Teilnahmebestätigung einer sprachtherapeutischen Behandlung.

Downloads

Satzung über den Schulbezirk der Grundschule Pinnow (PDF, nicht barrierefrei)

Kontakt

de
Gemeinde Pinnow
vertreten durch
die Bürgermeisterin der Stadt Schwedt/Oder als Hauptverwaltungsbeamtin
Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5
16303 Schwedt/Oder
Telefon
03332 446-0
Fax
03332 22116
Kontaktformular

Diese Website ist ein Portal der Stadt Schwedt/Oder.
www.schwedt.eu