Geschichtliches
Die externe Finanzkontrolle hat eine sehr lange Tradition.

Rechnungshof des Deutschen Reiches in Potsdam
Erfahren Sie mehr zur Entwicklung der Finanzkontrolle in Deutschland und im Land Brandenburg.
Entwicklung der Finanzkontrolle im Land Brandenburg ab 1990
August 2019
Der Landesrechnungshof bezieht vom 28. bis 31. August 2019 seinen neuen Standort in den Roten Kasernen.
Erfahren Sie hier mehr zur Geschichte der Roten Kaserne.
Oktober 2016
In diesem Jahr feiern die Rechnungshöfe der neuen Bundesländer ihr 25-jähriges Bestehen in Potsdam.
Februar 2014
Der Landesrechnungshof bezieht am 10. Februar 2014 sein neues Domizil im neuen Landtagsschloss am Alten Markt in Potsdam.
August 2013
Der Landtag wählt am 29. August die Direktorin Dr. Sieglinde Reinhardt - seit 1999 Direktorin, zur neuen Vizepräsidentin des Landesrechnungshofes, nachdem dieses Amt zehn Jahre unbesetzt war.
August 2012
Der Landtag wählt am 29. August Christoph Weiser zum Präsidenten des Landesrechnungshofes.
2010 - 2012
Wegen der ab August 2010 durchgeführten Baumaßnahmen muss der Dienstsitz in der Dortustraße 30 - 34 geräumt werden. Vom 28. Juli bis 5. August 2010 zieht der Landesrechnungshof daher zunächst in ein Zwischenquartier in die Steinstraße (ehemalige Zwischenunterbringung des Finanzministeriums). Vom 25. April bis 2. Mai 2012 erfolgt der Rückumzug in die Dortustraße.
Dezember 2009
Zum 31. Dezember 2009 wird die Nebenstelle in Frankfurt (Oder) aufgelöst.
Oktober 2007
Der Landtag wählt am 11. Oktober Dr. Thomas Apelt zum Präsidenten des Landesrechnungshofes.
Juni 2005
Auf der Grundlage des Koalitionsvertrages von SPD und CDU erfolgt mit Gesetz zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes und anderer Gesetze vom 22. Juni die Übertragung der Zuständigkeit für die überörtliche Prüfung der kreisfreien Städte und Landkreise an das beim Ministerium des Innern neu zu errichtendem Kommunalen Prüfungsamt. Zugleich werden die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter des Landesrechnungshofes zu Außenstellen in Brandenburg an der Havel und Cottbus und eine Nebenstelle in Frankfurt (Oder) umgewandelt.7
November 1998
Der Landtag wählt am 12. November Gisela von der Aue zur Präsidentin des Landesrechnungshofes.
Dezember 1995
Der Landtag wählt am 13. Dezember den bisherigen Vizepräsidenten Dr. Horst Maschler zum Präsidenten des Landesrechnungshofes.
November 1993
Begründung des Dienstsitzes des Landesrechnungshofes in der Dortustraße 30 - 34 in Potsdam, dem Sitz des Rechnungshofes des Deutschen Reichs bis 1945 und ab 1. Dezember 1998 Sitz der Außenstelle des Bundesrechnungshofes.
Oktober 1993
Die erste Kommunalverfassung vom 15. Oktober legt fest, dass die überörtliche Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der kreisfreien Städte und der Landkreise Aufgabe des Landesrechnungshofes ist. Die überörtliche Prüfung der kreisangehörigen Gemeinden und Ämter obliegt dem Landrat und wird vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises im Auftrag des Landesrechnungshofes wahrgenommen.6 Damit erfolgte die Übernahme der Zuständigkeit für die überörtliche Prüfung der kreisfreien Städte und Landkreise vom Ministerium des Innern auf den Landesrechnungshof.
August 1993
Der Landesrechnungshof legt am 26. August seinen ersten Jahresbericht vor.
Juni 1993
Zur Unterstützung der Prüfungstätigkeit wird ein weiteres Staatliches Rechnungsprüfungsamt in Brandenburg an der Havel errichtet.
Februar 1993
Der Landtag wählt am 10. Februar Dr. Maschler zum Vizepräsidenten, nachdem mit der Begründung, dass mit dem Landesrechnungshofgesetz „in nur ungenügendem Maß die Eintrittsmöglichkeit für Bürger aus den Neu-Bundesländern zum Kollegium“ möglich sei, ein „Erstes Landesrechnungshofänderungsgesetz“ (LRHGÄndG)5 beschlossen worden war.
Mit der Wahl von zwei weiteren Mitgliedern am 11. Februar durch den Landtag, verfügt der Landesrechnungshof nun über das im Landesrechnungshofgesetz vorgesehene Große Kollegium.
April 1992
Der Landtag Brandenburg verabschiedet als erstes Parlament in den neuen Bundesländern am 22. April eine Landesverfassung, die am 21. August in Kraft tritt. Sie gilt noch heute als eine der modernsten Verfassungen in der Bundesrepublik Deutschland. In den Artikeln 106 und 107 ist die Staatliche Finanzkontrolle verankert.
März 1992
Nach dem Beschluss des Landtages zur „Einleitung eines Wahlverfahrens für die Mitglieder des Landesrechnungshofes“ vom 29. Januar4 wird Dr. Horst Maschler am 1. März mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Vizepräsidenten beauftragt. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte von Mitgliedern des Landesrechnungshofes wurden zeitgleich Arnulf Hülsmann und Klaus-Dieter Arlt beauftragt. Dr. Horst Maschler und Klaus-Dieter Arlt verzichten am 11. März auf ihre Abgeordnetenmandate. Damit verfügt der Landesrechnungshof am 1. März über ein Kollegialorgan und ist entscheidungsfähig.
Oktober 1991
Der Landtag wählt am 9. Oktober Dr. Eberhard Fricke zum ersten Präsidenten des Landesrechnungshofes.
Juni 1991
Mit dem Gesetz über den Landesrechnungshof (Landesrechnungshofgesetz/LRHG) vom 27. Juni erfolgt die gesetzliche Verankerung der staatlichen Finanzkontrolle im Land Brandenburg.3 Darin ist auch die Einrichtung von Rechnungsprüfungsämtern in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam geregelt, wobei das Rechnungsprüfungsamt in Potsdam bis zur Einrichtung eines dritten Rechnungsprüfungsamtes in Brandenburg an der Havel nur formal bestand.
April 1991
Die erste Landeshaushaltsordnung als gesetzliche Grundlage für die Rechnungsprüfung tritt am 1. April in Kraft. Dieser ging eine kontroverse Diskussion im parlamentarischen Raum über den Umfang der Prüfungskompetenzen des künftigen Landesrechnungshofes voraus.2
März 1991
Der Aufbaustab zieht in Baracken auf dem Gelände der Heinrich-Mann-Allee 107 ein. Am 18. März werden die ersten achtzehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den künftigen Prüfungsdienst im Landesrechnungshof und in den Staatlichen Rechnungsprüfungsämtern in Cottbus und Frankfurt (Oder) eingestellt. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatlichen Finanzrevision der ehemaligen DDR, deren Arbeitsverhältnisse seit dem 3. Oktober 1990 ruhten, haben sich beim Aufbaustab erfolgreich beworben. Es folgt eine intensive Anpassungsfortbildung.
Februar 1991
Der Landtag beschließt am 20. Februar, einen Aufbaustab des Landesrechnungshofes Brandenburg zu errichten.1 Mit der förmlichen Bestellung durch den damaligen Ministerpräsidenten Dr. Manfred Stolpe im Februar 1991 ist der Aufbaustab für die Übergangszeit bis zur Wahl eines Präsidenten handlungsfähig.
Dezember 1990
Landtagspräsident Dr. Herbert Knoblich bittet den Präsidenten des Landesrechnungshofes des Partnerlandes Nordrhein-Westfalen Prof. Dr. Eberhard Munzert um Unterstützung beim Aufbau einer unabhängigen Finanzkontrolle im Land Brandenburg.
November 1990
Der Landtag verabschiedet am 1. November das Gesetz über die vorläufige Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Landtages und der Regierung als erste Arbeitsgrundlage. In diesem Organisationsgesetz wurden in 42 Paragrafen und vier Abschnitten die Befugnisse von Landtag, Landesregierung, Gesetzgebung und Finanzwesen geregelt. Das war auch die Grundlage der Arbeit des Aufbaustabes des Landesrechnungshofes.
2 Plenarprotokoll 1/12, ab Seite 667 und Landtagsdrucksache 1/75
Entwicklung der Finanzkontrolle vor 1990 im Überblick
1990
Rechnungshof der Republik mit vergleichbaren Regelungen wie im westdeutschen Bundesgebiet durch das Gesetz über den Rechnungshof der Republik
1969
Erweiterung der Prüfungen des Bundesrechnungshofs um die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der unmittelbaren Berichterstattung an die Legislative mit der Haushaltsrechtsreform durch die Änderung des Art. 114 des Grundgesetzes
1952
Zentralisierung der Finanzkontrolle in der DDR, Schaffung der dem Finanzministerium der DDR unterstellten und weisungsgebunden tätigen „Staatlichen Finanzrevision“ als Hauptabteilung, keine unabhängige Kontrollbefugnis
1950
Errichtung des Bundesrechnungshofs in Frankfurt am Main
1949
Aufgabenbeschreibung und Festlegungen zur Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes in Art. 114 des Grundgesetzes
1948
Errichtung des Rechnungshofs im Vereinigten Wirtschaftsgebiet mit Sitz in Frankfurt am Main
1945
Auflösung des Rechnungshofes des Deutschen Reichs
1937
Bildung von 5 Außenabteilungen in Hamburg, Karlsruhe, Koblenz, Leipzig und München
1936
Auflösung der Landesrechnungshöfe und Überleitung der Finanzkontrolle an den Rechnungshof des Deutschen Reichs als Amtsnachfolger
1922
Regelungen zur Finanzkontrolle in der Reichhaushaltsordnung, insbesondere über die Rechtsstellung und Aufgaben des Rechnungshofs des Deutschen Reichs
1919
Übernahme der Regelungsinhalte aus der Reichsverfassung durch Art. 86 der Weimarer Reichsverfassung; entsprechende Bestimmung aus der Weimarer Reichsverfassung enthielten auch die Verfassungen der Länder
1872
Übertragung des Grundgedankens der Preußischen Finanzkontrolle auf das Deutsche Reich – Art. 72 der Reichsverfassung
1871
Übertragung der Rechnungsprüfung des Deutschen Reichs auf die Preußische Oberrechnungskammer – damit zugleich Rechnungshof des Deutschen Reichs
1868
Übertragung der Rechnungsprüfung des Norddeutschen Bundes auf die Preußische Oberrechnungskammer
1850
Entlastung erfolgt durch einen vorzulegenden Bericht - Modifizierung durch Art. 104 der Preußischen Verfassung
1848
Rechnungsprüfung als Grundlage der parlamentarischen Entlastung durch Art. 103 der Preußischen Verfassung
1818
Sitzverlegung der Preußischen General-Rechenkammer von Berlin nach Potsdam
1714
Preußische General-Rechenkammer (später Preußische Oberrechnungskammer) errichtet durch König Friedrich Wilhelm I.
1707
Sächsischer Ober-Rechen-Rath errichtet durch Kurfürst Friedrich August I.
18. Jahrhundert
Entwicklung einer eigenständigen deutschen Institution, die anhand einer Rechnungsprüfung Staatsausgaben kontrolliert
Frühgeschichte
Institutionen einer unabhängigen Rechnungsprüfung in Assyrien, Ägypten und China
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