Bürgeranliegen
Viele wichtige Informationen für die Arbeit des Landesrechnungshofes (LRH) stammen aus der Bevölkerung. Der LRH bedankt sich an dieser Selle bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Wachsamkeit und das Interesse an der Arbeit der unabhängigen Finanzkontrolle.
Mit wertvollen Hinweisen tragen diese Hinweise dazu bei, dass Steuergelder effizienter und zielgerichteter eingesetzt werden. Allerdings können nicht alle Anregungen aufgegriffen werden. Häufig scheitert das bereits an einer fehlenden Zuständigkeit des LRH.
Für Anfragen und Anregungen sind unter Erreichbarkeit alle erforderlichen Angaben des LRH zu finden. Alle Anfragen werden zentral im Landesrechnungshof erfasst. Eine Einwilligung bereits in der Anfrage zur Weitergabe der Daten an die zuständige Stelle kann u. U. sehr hilfreich sein, wenn die Anfrage den Kontakt mit anderen Stellen erforderlich macht.
Ergeben sich Anhaltspunkte für konkrete Prüfungen, werden die entsprechenden Hinweise an die fachlich zuständige Abteilung weitergeleitet und von dort bearbeitet. Oft ergeben sich daraus auch zielgerichtete Prüfungen oder Beratungen der betreffenden Stellen.
Bürgerinnen und Bürger können leider keine Informationen darüber erhalten, zu welchen konkreten Konsequenzen eine durch ihre Hinweise ausgelöste Prüfung geführt hat. Der Gesetzgeber hat die Adressaten der Prüfungsfeststellungen abschließend gesetzlich festgelegt. Das sind die geprüften Stellen selbst und das Parlament. Informationen über die Prüfungsergebnisse werden der Öffentlichkeit in Form von Jahresberichten oder unmittelbar über eine Presseberichterstattung zur Verfügung gestellt.
Die Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern helfen dabei, einen sorgsamen Umgang mit Steuergeldern anzumahnen, unnötige Ausgaben zu vermeiden oder in dem einen oder anderen Fall auch Steuergeldverschwendungen aufzudecken. Dies ist die Möglichkeit zur aktiven Einflussnahme und ein Beitrag zum korrekten Umgang mit öffentlichen Geldern im Land Brandenburg.
Bürgerinformation
Hier erfahren Sie mehr darüber, wie der Landesrechnungshof mit Anregungen und Hinweisen der Bürgerinnen und Bürger umgeht.
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