Kollegium

Die fünf vom Landtag gewählten Mitglieder bilden gemeinsam das Große Kollegium. Seine Aufgaben sind im Landesrechnungshofgesetz genannt. Die wichtigste darunter ist der Beschluss des Jahresbericht. (Mehr zu den Aufgaben hier.)


©Harald Kümmel, Präsident des Landesrechnungshofes

Harald Kümmel,

Präsident des Landesrechnungshofes seit dem 1. November 2024


(Foto folgt)

Dr. Daniel Rosentreter,

Direktor beim Landesrechnungshof seit dem 1. Oktober 2024,

Vizepräsident seit dem 1. Oktober 2024,

Abteilungsleitung der Abteilung IV


Dr. Ronald Pienkny, Direktor beim Landesrechnungshof

Dr. Ronald Pienkny,

Direktor beim Landesrechnungshof seit dem 10. August 2021,

Abteilungsleitung der Abteilung I


(Foto folgt)

Katharina Strauß,

Direktorin beim Landesrechnungshof seit dem 1. Januar 2025,

Abteilungsleitung der Abteilung II


Frauke Kreis, Direktorin beim Landesrechnungshof

Frauke Kreis,

Direktorin beim Landesrechnunghof seit dem 1. November 2024,

Abteilungsleitung der Abteilung III


Über einzelne Prüfungen entscheiden die Kleinen Kollegien. Sie bestehen aus einem Mitglied und dem Präsidenten des Landesrechnungshofs. Das Mitglied leitet eine Prüfungsabteilung, der die Aufgaben nach der Geschäftsverteilung des Hofs zugeordnet sind. 

Der Landesrechnungshof entscheidet in der externen Finanzkontrolle kollegial. Das bedeutet, dass an Stelle einer einzelnen Person zwei oder mehr Mitglieder des Landesrechnungshofs gemeinsam entscheiden.


Fotos: Bianca Evers, Jakob&Luisa Potsdam

Über uns

Unter der Rubrik "Über uns" informieren wir Sie insbesondere über die Rahmenbedingungen der externen Finanzkontrolle und den Landesrechnungshof Brandenburg.

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