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Information für Unionsbürger zur Europwahl (Archiv)

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, dem 9. Juni 2024. Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jede Person darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich die Unionsbürger in das Wählerverzeichnis der deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier eine Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus der Stadt Schwedt/Oder, Meldebehörde, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Den Antrag können Sie auch per Post an die genannte Anschrift senden oder im Fristenbriefkasten am Rathaus ablegen. Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder an der Information des Rathauses.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus: Dienstag, Donnerstag und Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag 13 bis 18 Uhr, Donnerstag 13 bis 15 Uhr und die Postlaufzeiten!

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany .

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