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Gemeinsame Wahlbekanntmachung zu den Wahlen am 9. Juni 2024 – Pinnow (Archiv)

Stadt Schwedt/Oder                                                                                                                
Die Bürgermeisterin
als Hauptverwaltungsbeamtin
für die mitverwaltete Gemeinde Pinnow

Gemeinsame Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Europäischen Parlament, die Wahl zum Kreistag Uckermark sowie die Wahlen des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Pinnow und der Gemeindevertretung Pinnow

1. Am Sonntag, dem 9. Juni 2024 findet gleichzeitig die Wahl zum Europäischen Parlament, die Wahl zum Kreistag Uckermark sowie die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Pinnow und die Wahl der Gemeindevertretung Pinnow statt. Die Wahlen dauern von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2. Die Gemeinde Pinnow ist für die genannten Wahlen in einen allgemeinen Wahlbezirk eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den wahlberechtigten Personen bis zum 19. Mai 2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.

3. Der Briefwahlvorstand für die Wahl zum Europäischen Parlament, für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters und die Wahl der Gemeindevertretung Pinnow tritt zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse am 9. Juni 2024 um 15:00 Uhr, in der Mensa des Kommunikationszentrums Pinnow, Gutshof 3, in 16278 Pinnow zusammen.

Die Briefwahlvorstände für die Wahl zum Kreistag Uckermark treten zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse am 9. Juni 2024 um 16:00 Uhr in der Uckerseehalle, Paul-Gloede-Straße 4 in 17291 Prenzlau zusammen.

Die Stimmenauszählung beginnt um 18:00 Uhr.

4. Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Hierfür haben die Wählerinnen und Wähler die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Personaldokument (Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass) mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

5. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede wahlberechtigte Person erhält beim Betreten des Wahlraumes für jede Wahl, für die sie wahlberechtigt ist, einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmzettel enthalten die für die entsprechende Wahl zugelassenen Wahlvorschläge.

a) Für die Wahl zum Europäischen Parlament hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerbenden der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

b) Jede wahlberechtigte Person hat für jede Kommunalwahl (Kreistag, Gemeindevertretung) jeweils drei Stimmen.
Der Stimmzettel für die Wahl zum Kreistag Uckermark enthält die für den Wahlkreis 3 (Schwedt/Oder, Pinnow) zugelassenen Wahlvorschläge.
Der Stimmzettel für die Wahl der Gemeindevertretung Pinnow enthält die im Wahlgebiet Gemeinde Pinnow zugelassenen Wahlvorschläge.

Die wählende Person muss durch Ankreuzen zweifelsfrei kennzeichnen, welchen Bewerbenden sie ihre Stimmen geben will. Dabei kann sie für jede Wahl

  1. einer oder einem Bewerbenden bis zu drei Stimmen geben,
  2. ihre Stimmen verschiedenen Bewerbenden eines Wahlvorschlags geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlages gebunden zu sein,
  3. ihre Stimmen Bewerbenden verschiedener Wahlvorschläge geben.

c) Für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme.

Der Stimmzettel für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Pinnow enthält den zugelassenen Wahlvorschlag eines Bewerbers.
Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie in einem der bei den Worten „Ja“ oder „Nein“ befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt.

Jeder Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

In der Wahlkabine darf weder fotografiert noch gefilmt werden.

Wer nicht lesen kann oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die Stimmzettel zu kennzeichnen oder in die Wahlurne zu legen, kann sich einer Person seines Vertrauens bedienen.

6. Die Wahlhandlungen sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

7. Wahlberechtigte Personen, die einen Wahlschein für die Wahl zum Europäischen Parlament besitzen, können an der Wahl
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises Uckermark
oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wahlberechtigte Personen, die einen Wahlschein für die Wahl zum Kreistag Uckermark im Wahlkreis 3 (Schwedt/Oder, Pinnow) besitzen, können an der Wahl
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Schwedt/Oder und der Gemeinde Pinnow
oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wahlberechtigte Personen, die einen Wahlschein für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters und der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow besitzen, können an der Wahl
a) durch Stimmabgabe in dem Wahlbezirk des Wahlgebietes
oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss sich von der Wahlbehörde der Stadt Schwedt/Oder, Rathaus, Zimmer 1.12, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder die amtlichen Stimmzettel, die amtlichen Stimmzettelumschläge sowie die amtlichen Wahlbriefumschläge beschaffen und seine Wahlbriefe mit dem jeweiligen Stimmzettel (in einem verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.

Der hellrote Wahlbriefumschlag für die Wahl zum Europäischen Parlament und der hellgrüne Wahlbriefumschlag für die Wahlen des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Pinnow und der Gemeindevertretung Pinnow können auch bei der Wahlleiterin der Stadt Schwedt/Oder, Rathaus, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder abgegeben werden.

Der hellgelbe Wahlbriefumschlag für die Wahl zum Kreistag Uckermark kann auch beim Kreiswahlleiter des Landkreises Uckermark, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau abgegeben werden.

Für die Wahl zum Europäischen Parlament, die Wahl zum Kreistag Uckermark sowie die Wahlen des ehrenamtlichen Bürgermeisters und der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow sind also jeweils gesonderte Wahlbriefe abzusenden oder bei der angegebenen Stelle abzugeben!

8. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für wahlberechtigte Personen, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Absatz 4 des Europawahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahl-entscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Schwedt/Oder, den 17.05.2024

Annekathrin Hoppe                                                                           (Dienstsiegel)
Bürgermeisterin