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Unterzeichnung neuer Konzessionsverträge mit der Stadtwerke Schwedt GmbH (Archiv)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in ihrer Sitzung am 18. Juni 2015 den Beschluss gefasst, mit der Stadtwerke Schwedt GmbH einen Stromkonzessionsvertrag und Gaskonzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren (bis 2035) abzuschließen. Die Entscheidung, der Stadtwerke Schwedt GmbH die Stromkonzession und die Gaskonzession zu erteilen, wurde insbesondere unter der Berücksichtigung der Ziele des § 1 Absatz 1 EnWG  (Energiewirtschaftsgesetz) für eine sichere, preiswerte, verbraucherfreundliche, umweltverträgliche und vor allem nachhaltige Versorgung mit Strom und Gas getroffen.

Anlässlich der Unterzeichnung dieser bedeutsamen Verträge trafen sich der Bürgermeister der Stadt Schwedt/Oder, Jürgen Polzehl, und der Geschäftsführer der Stadtwerke Schwedt GmbH, Helmut Preuße am 10. Juli 2015 in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Schwedt GmbH.

Foto: Bürgermeister und Stadtwerke-Geschäftsführer unterzeichnen Verträge im Kontrollraum
In der Netzleitwarte der Stadtwerke Schwedt GmbH

Zum Hintergrund

Konzessionsverträge sind Verträge von Kommunen mit Energieversorgungsunternehmen über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem  Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören (§ 46 Abs. 2 Satz 1 (EnWG). Für den Abschluss von Strom- und Gaskonzessionsverträgen sieht § 46 Abs. 3 EnWG die Durchführung eines Bekanntmachungs- und gegebenenfalls eines Auswahlverfahrens durch die Kommune vor. Die Kommune entscheidet danach mit der Auswahl des neuen Konzessionsnehmers über den Betreiber des örtlichen Verteilnetzes. Das Verfahren ist für die Medien Strom und Gas jeweils getrennt durchzuführen.

Der bestehende, einheitliche Strom- und Gaskonzessionsvertrag für die  Errichtung und den Betrieb des Strom- bzw. Gasversorgungsnetzes zwischen der Stadt Schwedt/Oder und der Stadtwerke Schwedt GmbH vom 3. September 1996 endet nach 20-jähriger Laufzeit am 1. Januar 2016.