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Vorzeitige Beendigung des Volksbegehrens zur Kreisreform (Archiv)

Die Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“ haben die vorzeitige Beendigung des laufenden Volksbegehrens beantragt. In der Begründung verweisen die Initiatoren darauf, dass der Landtag durch entsprechende Beschlüsse die inhaltlichen Forderungen des Volksbegehrens vollständig anerkannt und das Leitbild zur Verwaltungsreform formell aufgehoben hat. Das Anliegen des Volksbegehrens sei damit erledigt.

Der Landtag Brandenburg hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2018 beschlossen, dem Antrag zu entsprechen.

Die weitere Durchführung des Volksbegehrens ist deshalb ab sofort aufgehoben.

Eine Eintragung in die Eintragungslisten ist aus diesem Grund nicht mehr möglich.