Spendenbescheinigung
Die Abteilung Kämmerei des Fachbereiches Finanzverwaltung erteilt auf Antrag Spendenbescheinigungen für Spenden an die Stadtverwaltung einschließlich ihrer Einrichtungen. Spendenbescheinigungen können nur erteilt werden, wenn der Zweck der Spende dem § 10 b Abs. 1 Einkommensteuergesetz entspricht. Für Geld- bzw. Sachspenden sind nachstehende Antragsformulare auszufüllen.
Spenden für das laufende Jahr müssen bis spätestens 31. Dezember auf dem Konto der Stadtverwaltung eingegangen sein. Der Spender haftet für die Richtigkeit der Angaben. Falsche Angaben können steuerrechtliche Folgen haben.
Gebühren – Entgelte
keine
Rechtsgrundlagen
Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) § 50 (1)
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Formular: Antrag auf Erteilung einer Spendenbescheinigung für eine Geldspende
- Formular: Antrag auf Erteilung einer Spendenbescheinigung für eine Sachspende