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Nationalparkplan in Kraft (Archiv)

Foto: Wanderer im Nationalpark
Für die Nationalparkbesucher gilt das Wegegebot. Bei Ausnahmen sind Genehmigungen notwendig.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg tritt am 11. September 2014 der Nationalparkplan für Brandenburgs einzigen Nationalpark in Kraft. Der Nationalparkplan beinhaltet eine Bestandsanalyse, Entwicklungsziele sowie künftige Projekte und Maßnahmen. Die Nationalparkverwaltung und eine Bürogemeinschaft haben seit Mitte 2008 intensiv an dem Plan gearbeitet und ihn umfassend mit allen Akteuren in der Region abgestimmt. Das Kuratorium des Nationalparks begleitete über den gesamten Zeitraum die Arbeiten, der Plan wurde in Regionalkonferenzen vorgestellt, es erfolgte die Beteiligung vieler Träger öffentlicher Belange und der Nationalparkplan wurde für jedermann in den Amts- und Stadtverwaltungen der Nationalparkregion ausgelegt.

Auf diese Weise ist eine Vielzahl an Anregungen, Hinweisen und Wünschen aus der Region in den Nationalparkplan eingeflossen. Herausgekommen ist ein Werk mit rund 1 500 Textseiten und 126 Karten. Der Plan gliedert sich in drei Bände:

  • Im Band 1 (Leitbild und Ziele) wird dargestellt, in welche Richtung der Nationalpark langfristig entwickelt werden soll und welche Ziele in den verschiedenen Arbeitsfeldern der Nationalparkverwaltung anvisiert werden.
  • Band 2 (Bestandsanalyse) gibt eine umfassende Beschreibung der aktuellen Situation im unteren Odertal. Dort finden sich unter anderem antworten auf fol-gende Fragen: Wie erfolgt die landwirtschaftliche, fischereiliche und forstliche Nutzung, welche Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten sind vertreten, welche touristischen Angebote gibt es, wie ist das Klima?
  • Im Band 3 (Projekte und Maßnahmen) wird detailliert dargestellt, welche Projekte und Maßnahmen in den nächsten Jahren zur Weiterentwicklung des Nationalparks umgesetzt werden sollen. Neben einer allgemeinen Beschreibung gibt es konkrete Projektblätter, in denen die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Umsetzung beschrieben werden und an denen sich die Nationalparkverwaltung orientieren wird.

Der Nationalparkplan ist für Behörden verbindlich, d. h. alle öffentlichen Verwaltungen, Behörden und Institutionen, die im unteren Odertal aktiv sind, haben die Inhalte und Festlegungen des Nationalparkplans zu beachten. Darüber hinaus ist er ein Bewirtschaftungsplan gemäß der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und übernimmt im Bereich des Nationalparks die Funktion des Landschaftsrahmenplans. Der Nationalparkplan wird in 10 Jahren aktualisiert und fortgeschrieben.

Von großem Interesse in der Region sind die Aktivitäten, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen und die im Band 3 dargestellt sind. Hierbei geht es insbesondere um die Schutzzone II, die Pflegezone des Nationalparks. Sie umfasst knapp die Hälfte des Nationalparks. In dieser Zone wird auch weiterhin eine angepasste Nutzung zum Schutz von Lebensräumen und Arten möglich sein. Die Bewirtschaftung des Grünlandes richtet sich nach dem Vorkommen gefährdeter Vogelarten wie dem Wachtelkönig oder dem Seggenrohrsänger und seltenen Lebensräumen wie den flussauentypischen Brenndoldenwiesen. Nach der Erfassung wird jedes Jahr neu festgelegt, welche Flächen zu welchem Zeitpunkt genutzt werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Veränderung des Wasserregimes im unteren Odertal. Die Flutungszeiten in den Poldern sollen verlängert werden, im nördlichen Flutungspolder sollen die Bauwerke zukünftig sogar ganzjährig geöffnet bleiben. Für diese Veränderungen müssen allerdings im Vorfeld noch umfangreiche wasserrechtliche Genehmigungsverfahren durchlaufen werden. Die von dem Betrieb der Schöpfwerke abhängige Wasserhaltung in den Poldern wird zukünftig nach Maßgabe der Nationalparkverwaltung erfolgen. In den nächsten Monaten wird die Verwaltung Staubeiräte gründen, in denen Landnutzer, das Wasserwirtschaftsamt, die untere Wasserbehörde und der Wasser- und Bodenverband vertreten sein werden und mit denen die Wasserhaltung abgestimmt werden wird.

Mit dem Nationalparkplan erfüllt Brandenburg eine wichtige Anforderung der Qualitätskriterien und -standards für deutsche Nationalparke, die von EUROPARC Deutschland im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz erarbeitet worden sind und von der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) bestätigt wurden.

Der Nationalparkplan kann während der Dienstzeiten eingesehen werden:
Nationalpark Unteres Odertal – Verwaltung, Park 2, 16303 Schwedt, OT Criewen,
Landrat des Landkreises Uckermark, untere Naturschutzbehörde, Karl-Marx-Str. 1, 17291 Prenzlau,

Der Nationalparkplan kann bei den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Barnim und Uckermark sowie der Nationalparkverwaltung in Criewen eingesehen werden.

Die vollständige Fassung des Nationalparkplans steht zudem auf der Internetseite www.nationalpark-unteres-odertal.eu.