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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (Archiv)

Foto: Ausländer vor einer Tafel
Wie beantrage ich eine Berufsanerkennung?
Seit 2012 ist das Anerkennungsgesetz in Kraft, das die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse regelt. Mit diesem Gesetz ist ein Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse für alle Zuwanderungsgruppen in Deutschland verbunden.

Am 4. Juni 2014 findet im Amt Gartz (Oder) der Beratungstag vom Netzwerk IQ des Landes Brandenburg und dem Amt Gartz (Oder) zum Thema „Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse“ statt.

Diese Veranstaltung richtet sich an Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen, die eine Anerkennung in Deutschland anstreben.

Eröffnet wird der Beratungstag um 13:00 Uhr mit einer öffentlichen Informationsveranstaltung zum Thema. Hier wird nicht nur das Anerkennungsgesetz vorgestellt, sondern auch erläutert, wie eine Berufsanerkennung beantragt werden kann und welche Möglichkeiten das neue Gesetz bietet.

In der Zeit von 13:30 bis 16:00 Uhr haben Sie die Möglichkeit für individuelle Beratungsgespräche mit Frau Julia Lexow-Kapp von der Anerkennungsberatungsstelle im Netzwerk IQ Brandenburg.

Gerne können Interessierte im Vorfeld ihre Fragen senden an:
julia.lexow-kapp@masf.brandenburg.de

Die gesamte Veranstaltung wird auf Deutsch und Polnisch abgehalten; auch die individuellen Gespräche werden von einem Dolmetscher begleitet.

Die Teilnahme ist kostenfrei.