Gartenabfälle und Müll gehören nicht in den Wald (Archiv)
Schädigung für den Wald
Viele Garten- und Eigenheimbesitzer nehmen an, Pflanzenbfälle und Baum- oder Gehölzschnittabfälle seien „nur Natur“, sie würden „doch sowieso verrotten“ und meinen deshalb, Gartenabfälle könnten im Wald entsorgt werden. Dies ist ein für den Wald folgenschwerer Irrtum.
Durch die Verrottung von Gartenabfällen wird die Nährstoffzusammensetzung im Wald empfindlich gestört. Wo Grünabfälle entsorgt wurden, sieht man nach kurzer Zeit oft nur noch Brennnesseln. Der starke Brennnesselwuchs ist ein Hinweis auf eine massive Nährstoffanreicherung im Boden. Schimmel-, Gärungs- und Fäulnisprozesse führen zum Absterben von Organismen – der natürliche Nährstoffkreislauf wird unterbrochen. Durch den Gehölzschnitt können Pilzkrankheiten von Gartenpflanzen auf Waldbäume übertragen werden. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nicht einheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und heimische Pflanzen verdrängen.
Die Entsorgung von Gartenabfällen im Wald ist illegal. Grünschnitt in der freien Natur ist rechtlich Abfall. Jeder, der seine Gartenabfälle im Wald oder in der freien Landschaft entsorgt, verstößt gleich gegen mehrere Gesetze (Abfallrecht, Forstrecht). Er begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Illegale Müllentsorgung am Waldrand
Und dabei ist die Lösung des Problems ganz einfach: Gartenabfälle auf den Recyclinghöfen der Alba Uckermark kostenlos abgeben. Schrottabfälle werden sogar vergütet. Die Recyclinghöfe sind von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, im Winter von 9 bis 17 Uhr sowie am Samstagvormittag geöffnet.
Nähere Informationen unter www.forst.brandenburg.de und www.udg-uckermark.de zur Abfallentsorgung.