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Kündigungsschutz bei Mietwohnungen (Archiv)

Foto: Wohnblock Auguststraße
Die Regelungen betreffen den Schutz vor Kündigung, entbindet aber nicht von der Verpflichtung, die Miete zu zahlen.
Am 1. April 2020 ist der erweiterte Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind, in Kraft getreten.

Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, den Kündigungsschutz bei nachweislich coronabedingten Mietschulden von zwei auf drei Monate zu verlängern. Die Regelung gilt zunächst für Mietzahlungen innerhalb des Zeitraums vom 1. April bis 30. Juni 2020, kann aber bei Bedarf noch bis zum 30. September 2020 verlängert werden.
Die aufgelaufenen Mietschulden werden bis spätestens zum 30. Juni 2022 gestundet.

Weitere Informationen des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. unter mieter.bbu.de.

„Warten Sie nicht bis es zu spät ist. Bei abzeichnenden Zahlungsschwierigkeiten melden Sie sich so frühzeitig wie möglich bei uns, um gemeinsam eine Lösung zu finden“, so Vorstandsvorsitzender der WOBAG, Herr Matthias Stammert. Ein Beispiel ist die Vereinbarung von Ratenzahlungen.

Nehmen Sie mit Ihrem Vermieter Kontakt auf.

Die WOBAG-Geschäftsstelle ist vorübergehend geschlossen. Anfragen oder andere Anliegen können telefonisch, per E-Mail, über den Briefkasten oder über das Kontaktformular übermittelt werden.

WOBAG Schwedt eG, Flinkenberg 26–30, 16303 Schwedt/Oder, Telefon: 03332 5378–0
Internet: www.wobag-schwedt.de

Die Wohnbauten informieren, dass vom 16. März bis 24. April 2020 die persönlichen Sprechzeiten wegfallen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aber telefonisch, per Telefax und per E-Mail weiterhin erreichbar.

Wohnbauten GmbH Schwedt/Oder, Am Holzhafen 2, 16303 Schwedt/Oder, Telefon: 03332 4400,
Internet: www.wohnbauten-schwedt.de