Stadtarchiv Schwedt/Oder
Das Stadtarchiv ist eine nicht rechtsfähige öffentliche Einrichtung der Stadt Schwedt/Oder.
Das Stadtarchiv kann in Anspruch genommen werden für amtliche oder publizistische Zwecke, für wissenschaftliche, heimatkundliche, familiengeschichtliche oder persönliche Nachforschungen sowie für die Gestaltung eines heimatverbundenen Unterrichtes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- fertigen Kopien und Beglaubigungen von personenbezogenen Schriftstücken an,
- geben schriftliche Auskünfte,
- erstellen Abschriften, Kopien und Auszüge aus Archivgut,
- lichten Fotografien, Pläne und Schriftstücke aus ihrem Bestand ab,
- beglaubigen Unterlagen für Sozialversicherungsangelegenheiten (kostenlos, entsprechend Sozialgesetzbuch).
Homepage
Gebühren – Kosten
- entsprechend Satzung über die Erhebung von Gebühren für Verwaltungsleistungen und für die Benutzung des Stadtarchivs der Stadt Schwedt/Oder
Rechtsgrundlagen
- Kommunalverfassung für das Land Brandenburg
- Gesetz über die Sicherung und Nutzung von öffentlichem Archivgut im Land Brandenburg
- Satzung über die Archivordnung des Stadtarchivs Schwedt/Oder
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Verwaltungsleistungen und für die Benutzung des Stadtarchivs der Stadt Schwedt/Oder
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Nutzungsvertrag für das Stadtarchiv, wird vor Ort abgeschlossen