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Lagebericht vom 28. Mai 2020 (Archiv)

Musik- und Kunstschule: Nachdem der Einzel- und Kleingruppenunterricht im Bereich Musik und der Unterricht im Bereich der Bildenden Künste bereits wieder ermöglicht wurde, folgt ab dem 2. Juni die Wiederaufnahme des Unterrichts in den Fächern Tanz und Instrumentenkarussell sowie ab dem 6. Juni der Unterricht in Fach Gesang. Die Fachlehrer werden ihre Schüler individuell über den dann aktuellen Corona-Stundenplan informieren. Es kann zu Verschiebungen der Unterrichtszeiten kommen.

Der Unterricht in folgenden Fächern kann noch nicht stattfinden: Musikalische Früherziehung, Chöre, Musical, einige Tanzgruppen für Kinder unter 6 Jahre (hier bitte auf die Informationen des Hauptfachlehrers achten).

Die großen Ensembles können nur proben, wenn das Wetter eine Probe im Freien zulässt. Die Ensembleleiter werden sich dazu mit ihren Ensemblemitgliedern jeweils verständigen. Die Anwohner werden um Verständnis gebeten, dass bei guter Wetterlage bis zum 24. Juni (Schuljahresende) auch Unterricht im Freien durchgeführt wird.

Foto: Sporthalle Dreiklang
Das Hygienekonzept für die städtischen Sporthallen ist in Arbeit.

Kommunale Sporthallen: Für ihre städtischen Sporthallen erarbeitet die Stadt ein Hygienekonzept, um dann in Kürze eine eingeschränkte Hallenöffnung zu ermöglichen. Erst wenn alle hygienischen Voraussetzungen geschaffen sind, um die Vorschriften der neuesten Corona-Verordnung einhalten zu können, wird eine Öffnung der Sporthallen möglich sein. Zu beachten sind Abstands- und Hygienemaßnahmen für Umkleide-, Dusch- und WC-Räume, Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen für Sportgeräte, der vorgeschriebene Luftaustausch in den Hallen sowie die Regulierung der Zugangsbeschränkungen und die Erfassung der Kontaktdaten aller Nutzer.

Straßenreinigung: Seit Beginn der Corona-Krise war die Straßenreinigung ausgesetzt und – kurze Zeit später – nur partiell auf den Hauptstraßen durchgeführt worden. Ab 2. Juni erfolgt die Wiederaufnahme der Reinigung nach Plan. Mehr

Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung