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Finanzielle Entlastung für Eltern von Kita-Kindern (Archiv)

Foto: Blick von oben auf ein Kleinkind beim Spielen
Eltern­beiträge können rück­wirkend ab 1. Januar 2021 erlassen werden.
Mit der „2. Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021“ will das Land Brandenburg jene Eltern finanziell entlasten, deren Kinder die Kita-Tagesbetreuung nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen haben bzw. nehmen. Die finanzielle Entlastung soll rückwirkend ab Januar 2021 gelten. Mehr

Die Stadt Schwedt/Oder beabsichtigt auf dieser Grundlage, die Elternbeiträge gemäß Kindertagesstättensatzung zu erlassen, für die keine Betreuungsleistung in einer städtischen Einrichtung erfolgt(e). Dazu wird eine Beschlussvorlage für die Stadtverordneten erarbeitet.

Für den Monat Januar 2021 ist eine rückwirkende Erstattung geplant, wenn keine Betreuungsleistung in Anspruch genommen wurde. Bei Inanspruchnahme von maximal 50 % der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit erfolgt eine Erstattung der halben Monatsgebühr. Ab Februar 2021 werden bis auf Weiteres alle Elternbeiträge künftig erst am 3. eines Monates für den abgelaufenen Monat eingezogen.
Erstmalig erfolgt der Einzug für Februar 2021 am 3. März 2021. Zu diesem Fälligkeitstag werden auch die Erstattungen für Januar vorgenommen.

Die Eltern werden gebeten, so rechtzeitig wie möglich in der Kita mitzuteilen, ob das Kind zu Hause bleibt oder ob maximal 50 % der vertraglichen Betreuungszeit erforderlich sind.