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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte (Geld- oder Warenspielgeräte) aufstellen will, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, bedarf der Erlaubnis nach § 33c Absatz 1 der Gewerbeordnung der zuständigen Behörde.

Der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Person muss die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. 

Gebühren

  • 180,00 EUR bis 1.390,80 EUR

Rechtsgrundlagen

  • § 33c Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
  • Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)

Anträge – Formulare – Unterlagen

Antrag einer natürlichen Person:

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
  • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution

Antrag einer juristischen Person:

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (im Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
  • aktueller Auszug aus dem Handelsregister

für jeden Geschäftsführer bzw. alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer, soweit er mit der Aufstellung direkt befasst ist

Kontakt mit dem Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Gewerbeangelegenheiten

Ansprechpartner
Frau Nathalie Suckow
Zimmer
Rathaus, Raum 2.19
Telefon
03332 446-660
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
gewerbeamt.stadt
@schwedt.de
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Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
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Fr.
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Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen