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Spielhallen-Betrieb

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne § 33c Absatz 1 Satz 1 oder des § 33d Absatz 1 Satz 1 GewO dient, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Darüber hinaus ist für den Betrieb einer Spielhalle eine Erlaubnis nach § 2 Absatz 1 Satz 1 des Brandenburgischen Spielhallengesetzes erforderlich.

Gebühren

  • 360,00 EUR bis 3.600,00 EUR für die Erlaubnis nach § 33i Absatz 1 GewO und zusätzlich

Rechtsgrundlagen

  • § 33i Gewerbeordnung (GewO)
  • Verordnung über Spielgeräte und andere Spiel mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung – SpielV)
  • Brandenburgisches Spielhallengesetz (BbgSpielhG)
  • Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)

Anträge – Formulare – Unterlagen

Antrag einer natürlichen Person:

  • Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis (im Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 882b ZPO)
  • Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
  • Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde
  • maßstabsgerechte Grundrisszeichnung der Betriebsräume
  • Sozialkonzept, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spiels vorgebeugt werden soll

Antrag einer juristischen Person:

  • Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis (im Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten erhältlich)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 882b ZPO)
  • Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
  • Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde
  • maßstabsgerechte Grundrisszeichnung der Betriebsräume
  • Sozialkonzept, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spiels vorgebeugt werden soll

für jeden Geschäftsführer bzw. alle Vertretungsberechtigten zusätzlich:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 882b ZPO)
  • Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts über Einträge im Insolvenzverzeichnis

Weiterführende Links

Schuldnerverzeichnis

Kontakt mit dem Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

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Zuständigkeit

Gewerbeangelegenheiten

Ansprechpartner
Frau Nathalie Suckow
Zimmer
Rathaus, Raum 2.19
Telefon
03332 446-660
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
gewerbeamt.stadt
@schwedt.de
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Di.
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