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Wahlschein-Beantragung (Archiv)

Foto: Tablet mit der Internetseite zur Wahlscheinbeantragung
Die Briefwahl­unterlagen können online beantragt werden.
Ab sofort ist es möglich, für die Europa- und die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 Wahl­scheine und Brief­wahl­unterlagen schriftlich oder online zu beantragen (auch ohne Wahlbenachrichtigungsbrief); ab 13. Mai 2024 auch mündlich.

Dafür sind folgende Angaben der antragstellenden Person notwendig:

  • Vorname, Familienname,
  • Geburtsdatum,
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
  • ggf. weitere Adresse, an die die Unterlagen gesendet werden sollen.
     

Den Wahlbenachrichtungsbrief erhalten Sie spätestens am 19. Mai 2024.

Ein Wähler bzw. eine Wählerin mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Schriftliche Beantragung

Die Schriftform ist möglich durch den ausgefüllten Antrag aus dem Wahlbenachrichtungsbrief, per E-Mail: wahlen.stadt@schwedt.de, Telefax (03332 22116) oder einen formlosen Brief, wenn der Antrag die notwendigen Angaben enthält.

Postanschrift: Stadt Schwedt/Oder, Wahlbehörde, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder

Online-Beantragung

Bitte nutzen dazu den auf der Wahlbenachrichtgung abgedruckten QR-Code. Prüfen Sie die voreingetragenen Daten und senden Sie Ihren Antrag ab.

Alternativ können Sie diesen Link www.wahlschein.de/12073532 nutzen, müssen dann aber alle Angaben erst eintragen.

Mündliche Beantragung

Ab 13. Mai 2024 können Wahlunterlagen auch persönlich in der Meldebehörde während der Sprechzeiten – im Raum 1.12 – abgeholt werden.

Sie benötigen keinen Termin, ziehen am Markenspender für „Wahlen“ eine Aufrufmarke und begeben sich in den Wartebereich in der 1. Ebene (roter Flur).

Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Termine

Wahlscheine können bis Freitag, den 7. Juni 2024, 18:00 Uhr bei der Wahlbehörde schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Meldebehörde ist am letzten Freitag vor der Wahl bis 18:00 Uhr geöffnet.

Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr gestellt werden.

Sprechzeiten der Meldebehörde

Montag: 9–12 Uhr
Dienstag: 9–12 und 13–18 Uhr
Donnerstag: 9–12 und 13–15 Uhr
Freitag: 9–12 Uhr