Sprengung von Fundmunition am 6. Oktober (Archiv)
In der genannten Zeit wird das Gebiet im Umkreis von 50 Metern abgesperrt. Betroffen ist der Oderabschnitts km 695,00 bis km 697,00. Alle Zufahrten sowie Wege in diesem Bereich können nicht befahren werden.
Die Gewehrpanzergranate 46 deutscher Herkunft ist nicht transportfähig und muss vor Ort durch Sprengung unschädlich gemacht werden.
Die für diesen Bereich zuständigen Institutionen wurden durch den Fachbereich Ordnung, Brandschutz und Bürgerangelegenheiten der Stadtverwaltung über die Sprengung informiert.