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Schulanmeldung

Die Stadt Schwedt/Oder hat per Satzung für jede Grundschule den Schulbezirk bestimmt, für den sie zuständig ist. Die Schülerinnen und Schüler besuchen die für die Wohnung oder den gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Schule.

Eltern mit schulpflichtigen Kindern werden durch eine öffentliche Bekanntmachung, die in der Regel im Monat Dezember im Amtsblatt veröffentlicht wird, zur Anmeldung aufgefordert.
Die Termine zur Schulanmeldung werden ebenfalls öffentlich bekannt gegeben. Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat der zuständigen Grundschule.

Eltern, die eine vorzeitige Einschulung ihrer Kinder wünschen, stellen einen formlosen Antrag bis zum Anmeldetermin an den Fachbereich Bildung, Jugend, Kultur und Sport.

Rechtsgrundlagen

  • Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) § 50 ff
  • Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Grundschule (VVSAufn)
  • Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Das Formular „Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule“ erhalten Sie in der Grundschule bzw. hier als Download.

Kontakt mit dem Fachbereich 7

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Schul-, Kultur-, Sport- und Jugendangelegenheiten

Ansprechpartner
Frau Daniela Müller
Zimmer
Rathaus, Raum 3.56
Telefon
03332 446-770
Ansprechpartner
Frau Katarzyna Pinkowska
Zimmer
Rathaus, Raum 3.57
Telefon
03332 446-415
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 7
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-702
sks.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen