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Schweinepest in Hausschweinbeständen (Archiv)

Foto: mehrere Ferkel beim Säugen
Hausschweine
Im Zusammenhang mit dem amtlich nachgewiesenen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in zwei Hausschweinbeständen im Landkreis Märkisch-Oderland und in einem Bestand in Spree-Neiße appelliert Amtstierarzt Dr. Achim Wendlandt an alle Schweinehalter, insbesondere auch an die Kleinsthalter, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.

Dazu zählen unter anderem:

  • Desinfektionsmaßnahmen sowie Schuh- und Kleiderwechsel vor Betreten des Stalls
  • Kontrolle der Einfriedung, um das Eindringen von Wildschweinen zu unterbinden
  • konsequente hygienische Trennung von Jagd und Hausschweinehaltung
  • Kontrolle der Futtermittel, die von Feldern oder Wiesen stammen, auf mögliche Kadaverrreste
  • Verbot der Fütterung von Speiseabfällen.
     

Bei Krankheitssymptomen oder anderen Auffälligkeiten haben die Tierhalter umgehend das Veterinäramt zu informieren.

Zusätzlich rät Amtstierarzt Dr. Achim Wendlandt Hausschweinhaltern innerhalb der Pufferzone entlang der Oder, die Schweinehaltung vorübergehend aufzugeben, um ein mögliches Übergreifen zu verhindern.

Zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest wurde entlang der Oder ein Schutzzaun errichtet. Vandalismus auf der einen Seite, offen gelassene Tore andererseits führen aber dazu, dass diese wichtige Sicherheitsvorkehrung nicht vollständig wirken kann. Hier hofft der Amtstierarzt auf das Verständnis und das Mitwirken der Bürgerinnen und Bürger.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

Pressemitteilung des Landkreises Uckermark vom 19. Juli 2021