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Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Uckermark (Archiv)

Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Schönow sowie Durchführung eines diesbezüglichen Erörterungstermins

Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Schönow des Zweckverbandes Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (Zowa) ein Wasserschutzgebiet festzusetzen.

Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in der Gemeinde Schönow (Amt Oder-Welse).

Von der Unterschutzstellung sind folgende Gemarkungen ganz oder teilweise betroffen:
Schönow, Flur 2, 3
Blumberg, Flur 3
Biesendahlshof, Flur 1
Casekow, Flur 2

Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden.

Die anliegend abgebildete Karte dient lediglich der Übersicht. Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörenden genauen Karten werden
vom 07. Juli 2021
bis einschließlich 12. August 2021
beim Landwirtschafts- und Umweltamt des Landkreises Uckermark, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau, sowie beim Amt Oder-Welse, Gutshof 1, 16278 Pinnow (Rotes Amtsgebäude) und im Amt Gartz, Raum 313, Kleine Klosterstr. 153, 16307 Gartz (Oder) öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich werden die Auslegungsunterlagen auf der Internetseite des Landkreises Uckermark (www.uckermark.de) veröffentlicht.

In den Verordnungsentwurf und die dazugehörenden Karten kann jedermann während der Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung Einsicht nehmen.

Beim Landkreis Uckermark während der allgemeinen Sprechzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 – 12:00 Uhr sowie Dienstag von 13:00 – 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 11:30 Uhr sowie nach Terminvereinbarung unter der Tel: 03984 70-1168.
Um kurzfristige telefonische Ankündigung wird auf Grund der COVID 19 Pandemie gebeten.

Beim Amt Gartz während der allgemeinen Sprechzeiten Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr und Dienstag von 07:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr.
Um kurzfristige telefonische Ankündigung Tel: 033332 77-0 wird auf Grund der COVID 19 Pandemie gebeten.

Beim Amt Oder-Welse in Pinnow während der allemeinen Sprechzeiten Dienstag 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr sowie Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung. Um kurzfristige telefonische Ankündigung Tel: 03335 719-0 wird auf Grund der COVID 19 Pandemie gebeten.

Vom 07. Juli bis einschließlich 26. August 2021 kann jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der unteren Wasserbehörde Uckermark Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau vorbringen.
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.

Am Mittwoch den 15. September 2021, um 17 Uhr, findet in der Aula der Grundschule Casekow, Straße der Jugend 3, 16306 Casekow eine mündliche Erörterung zur geplanten Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönow statt.

Der Erörterungstermin dient dem Zweck, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu besprechen. Dabei wird den Personen, die fristgemäß Einwendungen vorgebracht haben, die Möglichkeit eingeräumt, zur Schutzgebietsausweisung Stellung zu nehmen und Fragen zu stellen.
An dem Erörterungstermin kann jeder Betroffene teilnehmen.

Mit dieser Bekanntmachung des Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Schönow, sowie der Durchführung eines Erörterungstermins wird die Bekanntmachung vom 02.06.2021 in gleicher Sache für gegenstandslos erklärt.

Anlage: Übersichtskarte der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönow (Darstellung nicht maßstablich).

Gez. Karina Dörk
Landrätin

www.uckermark.de