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Willkommen Felchow, Flemsdorf und Schöneberg! (Archiv)

Ab 1. Januar 2021 hat Schwedt drei neue Ortsteile. Für die neuen Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt ändert sich einiges, aber nicht alles sofort.

Im Dezember wurde deshalb ein Informationsblatt an alle Haushalte in Felchow, Flemsdorf und Schöneberg verteilt. Alle Informationen sind hier noch einmal nachzulesen und mit weiterführenden Links versehen.

Zusätzlich gibt es Antworten auf Fragen zu den Themen Ummeldung in der Meldebehörde, kostenfreie Änderung der Fahrzeugpapiere in Prenzlau, zur Busverbindung Schöneberg–Schwedt und zur Wohnungsmiete in der Dorfstraße in Flemsdorf.

Was ändert sich?

Zuständigkeiten

Wo bis 2020 noch das Amt Oder-Welse für Sie zuständig war, tritt ab 1. Januar 2021 die Stadtverwaltung Schwedt/Oder an die Stelle. Die Umstellung wird nicht in allen Bereichen sofort funktionieren. Die Übergabe der Daten vom Amt zur Stadt erfolgt erst im Januar.

Die Schwedter Meldebehörde kann Ihre Anliegen im Januar nicht bearbeiten, da die Übernahme der Meldedaten erst Ende Januar erfolgt. Benötigen Sie Dokumente und Unterlagen schon im Januar, erledigen Sie melderechtliche Sachverhalte, wie Beantragung Führungszeugnis, Ummeldung, Ausstellung einer Meldebescheinigung, Beantragung von Personaldokumenten, unbedingt noch im Dezember im Amt Oder-Welse.

Im Schwedter Rathaus finden Sie demnächst die für Sie zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für: Standesamt, untere Straßenverkehrsbehörde, Meldebehörde, Kita- und Schulverwaltung, Bundeselterngeld, Gewerbeangelegenheiten, Wohngeld, Steuern und Gebühren, Sozialversicherung, vorbeugender Brandschutz, Ausländerbehörde, untere Bauaufsicht, Ordnungswesen.

Im Schwedter Rathaus gibt es eine Bürgerberatung. Hier erhalten Sie Auskünfte zu allen Verwaltungsangelegenheiten. 

Was erledige ich wo? Diese Frage können Sie auch online recherchieren auf der Homepage der Stadt unter Anliegen von A bis Z.

Ihre Anschrift

Zunächst behalten Sie Ihre Anschrift! Sie bekommen eine Information, wann Sie Ihre Anschrift in der neuen Fassung mit der Schwedter Postleitzahl 16303 versehen können. Die Änderung der Postleitzahl haben wir bei der Deutschen Post AG beantragt. Vorher wird es zur Umbenennung von einigen Straßen kommen, damit es keine Dopplungen mit den in Schwedt bereits vorhandenen Namen kommt. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Nach den Änderungen müssen Sie Ihre neue Anschrift im Personalausweis bei der Schwedter Meldebehörde und in den Fahrzeugpapieren bei der KfZ-Zulassungsstelle in Prenzlau ändern lassen.

Für die Ummeldung müssen alle Bürgerinnen und Bürger nach Schwedt in die Meldebehörde kommen. Die neuen Adressdaten werden mit einem speziellen Aufkleber auf dem Personalausweis angebracht. Darüber hinaus befindet sich nunmehr in jedem Personalausweis ein Chip, der alle persönlichen Daten, so auch die Anschrift, enthält. Für die Änderung der im Chip gespeicherten Daten kommt die Technik zum Einsatz, mit der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Meldebehörde arbeiten. Aus diesem Grund ist eine Änderung der Dokumente vor Ort leider nicht möglich.

Die Änderung der Fahrzeugpapiere in Prenzlau ist kostenfrei. Es gilt folgende Reihenfolge: erst die Änderung der Daten im Personaldokument und anschließend die Änderung der Daten in den Fahrzeugpapieren. Dieses sollte zeitnah erfolgen. In der KfZ-Zulassungsstelle in Prenzlau soll der Grund der Änderung (Eingemeindung in die Stadt Schwedt/Oder) genannt werden.

Wenn die Straßen umbenannt sind und die Postleitzahl angepasst ist, müssen Sie Ihre geänderte Adresse Ihren Geschäftspartnern mitteilen. Dazu gehören ggf. Banken, Versicherungen, Krankenkasse, Kindergeldstelle, Wasser- und Stromversorger, Telefonanbieter, Kundenkonten, Vereine, Agentur für Arbeit, Sozialamt, Jobcenter, Vertragspartner usw. Die Aufzählung ist nur beispielhaft.

Gemeindevertretung

In die Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder (SVV) wird bis zum Ende der laufenden Kommunalwahlperiode aus jedem Ortsteil ein Mitglied der bisherigen Gemeindevertretung mit Stimmrecht aufgenommen. Das sind die neuen (alten) Ortsvorsteher bzw. Ortsvorsteherin.

Die Stadt­verordneten­versammlung tagt viermal im Jahr. Im Bürgerinfoportal über www.schwedt.eu/svv sind alle Dokumente und Sitzungstermine veröffentlicht.  

Bankverbindung

Für Steuern und Gebühren erhalten Sie 2021 neue Bescheide. Ihre Daueraufträge bzw. Ihre SEPA-Lastschriftmandate müssen Sie dann neu einrichten.

Prüfen Sie Ihre Daueraufträge für die Gemeinde Schöneberg und das Amt Oder-Welse. Einige sollten Sie bei Ihrer Bank zum 31. Dezember 2020 löschen.

Die Einzugsermächtigung für die Wohnungsmiete in der Dorfstraße in Flemsdorf muss nicht gekündigt werden. Der Wohnblock wird in das Eigentum der Wohnbauten Schwedt GmbH übergehen. Das dauert allerdings noch etwas. Wenn alles im Laufe des Jahres 2021 umgesetzt ist, werden sich die Wohnbauten mit den Mieterinnen und Mietern in Verbindung setzen und alle offenen Fragen klären.

Keine Zweitwohnungssteuer

In Schwedt/Oder gibt es keine Zweitwohnungssteuer.

Ortsrecht

Das Schwedter Ortsrecht gilt ab 1. Januar 2021 auch für die neuen Ortseile, mit einigen Ausnahmen (Hebesätze für die Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Friedhofsgebühren). Satzungen, in denen detaillierte Ortsbezeichnungen vorkommen, werden schrittweise angepasst und im „Amtsblatt für die Stadt Schwedt/Oder“ veröffentlicht.

Winterdienst

Die Fahrbahnen, auf denen der reguläre Busverkehr stattfindet, werden ab Januar 2021 über die Stadt Schwedt/Oder winterdienstlich bewirtschaftet. Bei alle anderen Straßen und Gehwegen sind die Anlieger gefordert.

Grünpflege

Bei Problemen mit öffentlichen Grünanlagen sowie in Baumfällangelegenheiten können Sie sich an die Stadt wenden.

ÖPNV

Als Schwedter Einwohnerinnen und Einwohner haben Sie Anspruch auf ein SchwedtTicket. Dieses ermöglicht preisgünstigere Fahrten in die Ortsteile zum Schwedt-Tarif. Für den Erwerb eines SchwedtTickets muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden, der in den UVG-Kundencentern oder auf der UVG-Homepage zur Verfügung steht. Den ausgefüllten Antrag geben Sie dann zusammen mit einem Passfoto, in einem unserer Kundencenter ab oder schicken diesen per Post. Anschließend erhalten Sie Ihr personalisiertes SchwedtTicket, mit Ihrem Foto versehen, zurück.

Verbindungen Schöneberg–Schwedt

Schöneberg: Linie 464 nach Felchow – Linie 465 nach Schwedt bzw. 468 nach Schwedt

Schöneberg nach Schwedt

Schülerverkehr nach Schwedt morgens nicht abgesichert
Immer Montag bis Freitag ab 12:35 mit RufBus nach Flemsdorf, Umstieg in Linie 468
Nur an Schultagen: 14:35, 15:27, 16:18 mit Linie 464 nach Flemsdorf, Weiterfahrt mit Linie 465 (Fahrgast kann sitzen bleiben, gleicher Bus)
Samstag, Sonntag, feiertags: 09:42, 13:42 mit RufBus nach Felchow, Anschluss zur Linie 468 nach Schwedt

Schwedt nach Schöneberg

An Schultagen 06:16 mit Linie 465 nach Felchow, Schöneberger Weg, Weiterfahrt mit Linie 464 (Fahrgast kann sitzen bleiben, gleicher Bus)
Immer Montag bis Freitag, 11:35 mit Linie 468 nach Felchow, Anschluss zum RufBus
An Schultagen 13:35 Linie 468 nach Felchow, Anschluss zur Linie 464
Samstag, Sonntag, feiertags: 11:35, 17:35 mit Linie 468 nach Felchow, Anschluss zum RufBus

Erklärung zum RufBus

RufBus heißt, dass er vorher – mindestens 60 min vor der Fahrt – angemeldet werden muss:
entweder telefonisch 03332 442-755 (Anmeldezeit: 8–24 Uhr) oder
online https://uvg-online.com/rufbus

Kultur, Sport und Freizeit

Als Schwedter Einwohnerinnen und Einwohner können Sie alle kommunalen Einrichtungen nutzen, wie die Musik- und Kunstschule, die Stadtbibliothek, die Volkshochschule, die Städtischen Museen und kommunalen Sportstätten.

Vereine können auf Antrag Fördermittel für kulturelle, sportliche und gesellschaftliche Anlässe erhalten. Die Zuschussgewährung erfolgt nach Maßgabe der Förderrichtlinien, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Schwedter Sozialpass

Mit dem Schwedter Sozialpass gewährt die Stadt Schwedt/Oder anspruchsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Schwedt/Oder Ermäßigungen bei der Inanspruchnahme kommunaler Einrichtungen und Angebote.

Was bleibt gleich?

Vorwahl

Ihre Telefonvorwahl wird nicht geändert. Sie behalten die 033335 bzw. die 033338.

Ortsvorsteher, Ortsvorsteherin

Die bisherigen Ortsvorsteher verbleiben in ihrem Amt bis zum Ende der laufenden Kommunalwahlperiode.

  • Schöneberg: Frau Christiane Möbius
  • Felchow: Herr Sven Golling
  • Flemsdorf: Herr Wilfried Schramm

Einige Steuern und Gebühren

Die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer bleiben für die Dauer von 5 Jahren unverändert.

Die Friedhofsgebühren gelten ebenfalls zunächst weiter, bis zum Beschluss einer neuen Satzung.

Bau- und Planungssatzungen

Der Flächennutzungsplan des Amtes Oder-Welse, Blatt 4 (vom 26.02.2015), der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 „Am Kanal OT Schöneberg/GT Altgalow“ (vom 03.03.2010), die Abrundungssatzung OT Felchow (vom 25.04.1996) und die Abrundungssatzung OT Flemsdorf (vom 17.04.1996) gelten vorerst weiter.

Schulbezirk

Keine Schülerin und kein Schüler muss die Schule wechseln.

Landkreis Uckermark

Die Kreisverwaltung in Prenzlau bleibt auch weiterhin in vielen Dingen zuständig:

  • Führerscheinstelle,
  • Kraftfahrzeug-Zulassung,
  • Jobcenter,
  • Sozialamt,
  • Gesundheits- und Veterinäramt,
  • Jugendamt,
  • Jagd- und Fischereiwesen,
  • Abfallwirtschaft,
  • Denkmalschutz,
  • Kataster- und Vermessungsamt.
     

Andere Aufgaben übernimmt die Stadt Schwedt/Oder.

Wasser- und Stromversorger

Ihr Wasser-, Abwasser- und Stromversorger ändert sich nicht.

Downloads

Schwedt/Oder begrüßt seine neuen Ortsteile – Informationen zur Eingemeindung (Dezember 2020)

Amtsblatt 13/2020 vom 31. Dezember 2020