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Kosten und Gebühren

Paragraph
Kosten und Gebühren

Einsätze zur Brandbekämpfung und Rettungseinsätze sind vom Grund her kostenfrei. Den Kostenersatz regelt der § 45 Brand- und Katastrophenschutzgesetz i. V. m. § 1 (2) der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebungen für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Schwedt/Oder.

Demnach sind beispielsweise kostenpflichtig:

  • vorsätzlich grundlose Alarmierung der Feuerwehr,
  • vorsätzliche Verursachung von Schäden oder Gefahren (Brandstiftungen),
  • Beräumen von Unfallstellen,
  • Beseitigung von Gefahr oder Schaden beim Umgang mit gefährlichen Gütern, soweit es sich nicht um Brände handelt,
  • Beseitigung von Ölspuren,
  • Gestellung von Brandsicherheitswachen,
  • Tierrettung bzw. Tierbergung,
  • Entfernung von Wasser aus Gebäuden.

Downloads

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwedt/Oder

Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schwedt/Oder

Kontakt

de
Feuerwehr Schwedt/Oder
Karlsplatz 6
16303 Schwedt/Oder
Telefon
03332 446-754
Fax
03332 446-755
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Diese Website ist ein Portal der Stadt Schwedt/Oder.
www.schwedt.eu