Nutzung der kommunalen Sportstätten in Trägerschaft der Stadt
Hauptnutzer der kommunalen Sportstätten in Trägerschaft der Stadt Schwedt/Oder sind die Schulen im Rahmen des Schulsportes. In den Sportstätten (Sporthallen und Sportplätze) wird entsprechend der städtischen Möglichkeiten der Vereinssport abgesichert. Für andere Veranstaltungen kann eine kommunale Sporthalle oder ein kommunaler Sportplatz auf Antrag zur Verfügung gestellt werden, wenn dies ohne unvertretbare Beeinträchtigung des Schulsportes möglich ist und kommunalen Interessen nicht widerspricht.
Termine der Beantragung:
- für regelmäßige Nutzer – jährlich neu bis zum 31. Mai auf schriftlichen Antrag
- für Nutzung außerhalb des Belegungsplanes – 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung
Gebühren – Entgelte
- Gebührensätze laut Sportstättengebührensatzung
Rechtsgrundlagen
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
- Sportstättensatzung
- Sportstättengebührensatzung
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Formular: Antrag zur Aufnahme in den Belegungsplan für den Übungs- und Trainingsbetrieb (3-fach)
- Formular: Antrag zur Nutzung einer Sportstätte außerhalb des Belegungsplanes (3-fach)