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Bereitstellung von Reihengräbern

Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Die Hinterbliebenen können wählen zwischen

  • Reihengrabstätte für Erdbestattung, Nutzungszeit 20 oder 30 Jahre,
  • Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 20 oder 30 Jahre,
  • Urnengemeinschaftsanlage, Nutzungszeit 20 Jahre.

 

Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist bei Reihengrabstätten nicht möglich.

Gebühren – Entgelte

Die Gebühren entsprechend Friedhofsgebührensatzung beziehen sich auf den Friedhof Schwedt/Oder. Die Gebühren für die Friedhöfe in den Ortsteilen sind deren Satzungen zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

  • Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
  • Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz – BbgBestG) vom 7. November 2001
  • Friedhofssatzung
  • Friedhofsgebührensatzung

Anträge – Formulare – Unterlagen

Alle Formalitäten einschließlich der Beantragung des Beisetzungstermins erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen in Absprache mit der Friedhofsverwaltung.

Kontakt mit der Friedhofsverwaltung

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Friedhofsverwaltung

Ansprechpartner
Frau Katrin Kuhnert
Telefon
03332 259930
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 4
Neuer Friedhof 1
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 259935
friedhofsverwaltung.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen

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