Gewerberegister-Auskunft
Die Stadt Schwedt/Oder führt eine Gewerbedatei über alle im Stadtgebiet angemeldeten Gewerbetreibenden. Die Gewerbedatei ist nicht öffentlich. Ein Rechtsanspruch auf Auskunft besteht nicht, besonders nicht auf Ermittlungen zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche.
Auskunft kann nur über Gewerbetreibende aufgrund der im Gewerberegister enthaltenen Daten (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) erteilt werden; nicht jedoch zu Etablissementbezeichnungen, zu Arbeitnehmern oder zu Freiberuflern, wie Künstlern, Architekten, Steuerberatern usw. Die Bekanntgabe der Privatanschrift von Gewerbetreibenden bzw. deren gesetzlichen Vertretern (Geschäftsführern) darf aus datenschutzrechtlichen Gründen nur in Ausnahmefällen erfolgen. Das Auskunftsersuchen ist im Einzelfall zu begründen und mit geeigneten Unterlagen zu belegen. Gewerbetreibende sind nicht verpflichtet die Änderung ihrer Wohnanschrift mitzuteilen, eine Auskunft kann daher nur unverbindlich erfolgen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft kann keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere sind bei unzureichenden Angaben (Suchkriterien) Verwechselungen nicht ausgeschlossen.
Unterlagen
- formloser Antrag mit Darlegung des berechtigten Interesses an der Auskunftserteilung
Gebühren
für Auskünfte aus den beim Gewerbeamt vorhandenen Unterlagen
- 14,00 EUR – für die erste bis zehnte Person, pro Person oder Betriebsstätte
- 6,00 EUR – für jede weitere Person oder Betriebsstätte
für Auskünfte, wenn Nachfragen oder Ermittlungen über die beim Gewerbeamt vorhandenen Unterlagen hinaus erforderlich sind, pro Person oder Betriebsstätte
- 17,00 EUR – pro Person oder Betriebsstätte
Die Verwaltungsgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn der gesuchte Gewerbetreibende nicht angemeldet ist, nicht ermittelt werden kann oder die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.
Rechtsgrundlagen
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)