Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Melderegisterauskunft

Einfache Melderegisterauskunft:

Die Einwohnermeldebehörde darf auf Antrag Personen, die nicht Betroffene sind, und andere öffentliche Stellen Auskünfte über folgende Daten einzelner bestimmter Einwohner erteilen.

  1. Familiennamen,
  2. Vornamen,
  3. Doktorgrad
  4. gegenwärtige Anschriften,
  5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Erweiterte Melderegisterauskunft:

Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm zusätzlich zu den vorgenannten Daten eines einzelnen Einwohners über folgende Daten Auskunft erteilt werde.

  1. frühere Namen,
  2. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  3. Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  4. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  5. frühere Anschriften,
  6. Einzugsdatum und Auszugsdatum,
  7. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
  8. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  9. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
     

Die Meldebehörde hat den Betroffenen über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten; dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht hat, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

Gebühren – Entgelte

  • 10,00 Euro (einfache Melderegisterauskunft)
  • 12,00 Euro (erweiterte Melderegisterauskunft)

Rechtsgrundlagen

  • Bundesmeldegesetz (BMG) §§ 44, 45
  • Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in der jetzt gültigen Fassung, in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministers des Innern und für Kommunales – GebOMI), Tarifstelle 2, in der jetzt gültigen Fassung

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag

Kontakt mit der Meldebehoerde

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
Wollen Sie einen Termin buchen, folgen Sie diesem Link: https://schwedt.flexappoint.de!

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Meldebehörde

Ansprechpartner
Herr Tobias Steinbrück
Zimmer
Rathaus, Raum 1.12
Telefon
03332 446-853
Ansprechpartner
Frau Martina Rinkau
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Telefon
03332 446-852
Ansprechpartner
Herr Patrick Kraftzik
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Telefon
03332 446-854
Ansprechpartner
Frau Marina Schander
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Telefon
03332 446-851
Ansprechpartner
Frau Christine Hauschild
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Telefon
03332 446-856
Ansprechpartner
Frau Anke Damaszek
Zimmer
Rathaus, Raum 1.10D
Telefon
03332 446-239
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
meldewesen.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Mo.
8:30–12:00 Uhr (ohne Termin)
Weitere Zeiten nur nach Termin­verein­barung:
Online-Terminvergabe
telefonisch 03332 446-0

Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen