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Spendenbescheinigung

Die Abteilung Kämmerei des Fachbereiches Finanzverwaltung erteilt auf Antrag Spendenbescheinigungen für Spenden an die Stadtverwaltung einschließlich ihrer Einrichtungen. Spendenbescheinigungen können nur erteilt werden, wenn der Zweck der Spende dem § 10 b Abs. 1 Einkommensteuergesetz entspricht. Für Geld- bzw. Sachspenden sind nachstehende Antragsformulare auszufüllen.

Spenden für das laufende Jahr müssen bis spätestens 31. Dezember auf dem Konto der Stadtverwaltung eingegangen sein. Der Spender haftet für die Richtigkeit der Angaben. Falsche Angaben können steuerrechtliche Folgen haben.

Gebühren – Entgelte

keine

Rechtsgrundlagen

Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) § 50 (1)

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Formular: Antrag auf Erteilung einer Spendenbescheinigung für eine Geldspende
  • Formular: Antrag auf Erteilung einer Spendenbescheinigung für eine Sachspende

Kontakt mit dem Fachbereich 2

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Kämmerei

Ansprechpartner
Frau Anja Hauche
Zimmer
Rathaus, Raum 2.77
Telefon
03332 446-254
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 2
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-252
finanzen.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen