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Gebühren

Benutzungsgebühren

(1) Für die Benutzung der Stadtbibliothek werden pro Jahr folgende Gebühren erhoben:

  • Einzelnutzung, ermäßigt 20,00 EUR
  • Einzelbenutzer*in, ermäßigungsberechtigt 10,00 EUR
  • Familiennutzung (ein Haushalt) 30,00 EUR
  • Minderjährige kostenfrei

Ermäßigungsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende und Personen mit Schwedter Sozialpass.

Diese Gebühr berechtigt die Inanspruchnahme der Leistungen der Stadtbibliothek gemäß § 5 Absatz 1 für die nach § 6 Absätze 4 und 5 erlaubte Leihfrist.

(2) Für eine einmalige oder gelegentliche Inanspruchnahme der Leistungen nach § 5 Absatz 1 wird eine Gebühr von 5,00 EUR erhoben.

Diese Gebühr berechtigt zur Inanspruchnahme der Leistungen nach Satz 1 für einen Zeitraum von 4 Wochen. Eine Ermäßigung wird nicht gewährt.

(3) Einschränkungen im Angebot sowie vorübergehende Schließungen der Stadtbibliothek entbinden nicht, auch nicht teilweise, von der Pflicht zur Zahlung der Benutzungsgebühren nach § 12 Absätze 1 und 2. Die Gebührenzahlungspflicht entfällt, wenn das gesamte Angebot der Stadtbibliothek über einen Zeitraum von mindestens sechs zusammenhängenden Monaten nicht genutzt werden kann, aus Gründen, welche die Stadtbibliothek zu vertreten hat oder aus Gründen höherer Gewalt. Bereits gezahlte Gebühren werden im Fall von Satz 2 auf Antrag zurückgezahlt.

Säumnisgebühren

(4) Wird die nach § 6 Absätze 4 und 5 erlaubte Leihfrist überschritten, entstehen Verzugsgebühren. Diese werden zusätzlich der Gebühren nach den Absätzen (1) oder (2) zuzüglich Porto erhoben:

  • 0,50 EUR Verzugsgebühr pro Medieneinheit und Woche, maximal 5,00 EUR pro Medium.

PC-Arbeitsplatzgebühren

(5) Für bereitgestellte Computertechnik der Stadtbibliothek werden folgende Gebühren erhoben:

  • für jede angefangene halbe Stunde 1,00 EUR
  • Ausdruck je Seite (farbig) 0,50 EUR
  • Ausdruck je Seite (schwarz) 0,10 EUR 

Bearbeitungsgebühren

(1) Für die Vermittlung von Literatur im Leihverkehr der deutschen Bibliotheken (Fernleihe) wird pro Bestellschein eine Gebühr von 2,00 EUR zuzüglich der tatsächlich angefallenen Versandkosten erhoben.

(2) Bei Verlust oder Beschädigung von entliehenen Medien kann eine Gebühr von 5,00 EUR zusätzlich zu den Ersatzleistungen nach § 8 Absatz 2 erhoben werden.

(3) Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Gebühr von 2,50 EUR erhoben.

(Auszug aus der Satzung der Stadtbibliothek Schwedt/Oder, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder vom 3. Dezember 2024)

Downloads

Satzung der Stadtbibliothek Schwedt/Oder (PDF, nicht barrierefrei)

Kontakt

de
Stadtbibliothek Schwedt/Oder
Lindenallee 36
16303 Schwedt/Oder
Telefon
03332 23249
Fax
03332 516198
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