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Gebühren

Benutzungsgebühren

(1) Für die Benutzung der Stadtbibliothek werden pro Jahr folgende Gebühren erhoben:

  • Einzelbenutzer*in 5,00 EUR
  • Einzelbenutzer*in, ermäßigungsberechtigt 2,50 EUR
  • Familienkarte 10,00 EUR

Ermäßigungsberechtigt sind: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schüler, Auszubildende, Studierende und Personen mit Schwedter Sozialpass.

Diese Gebühr berechtigt die Inanspruchnahme der Leistungen der Stadtbibliothek gemäß § 5 Absatz 1 für die nach § 6 Absätze 4 und 5 erlaubte Leihfrist.

(2) Für eine einmalige oder gelegentliche Inanspruchnahme der Leistungen nach § 5 Absatz 1 wird eine Gebühr von 2,50 EUR erhoben.

Diese Gebühr berechtigt zur Inanspruchnahme der Leistungen nach Satz 1 für einen Zeitraum von 4 Wochen. Eine Ermäßigung wird nicht gewährt.

(3) Einschränkungen im Angebot sowie vorübergehende Schließungen der Stadtbibliothek entbindet den/die Benutzer*in nicht, auch nicht teilweise, von der Pflicht zur Zahlung der Benutzungsgebühren nach § 12 Absätze 1 und 2. Die Gebührenzahlungspflicht entfällt, wenn das gesamte Angebot der Stadtbibliothek über einen Zeitraum von mindestens sechs zusammenhängenden Monaten nicht genutzt werden kann, aus Gründen, welche die Stadtbibliothek zu vertreten hat oder aus Gründen höherer Gewalt. Bereits gezahlte Gebühren werden im Fall von Satz 2 auf Antrag zurückgezahlt.

Säumnisgebühren

(4) Wird die nach § 6 Absätze 4 und 5 erlaubte Leihfrist überschritten, wird für jede Medieneinheit exklusive der Gebühr nach den Absätzen (1) oder (2) folgende Gebühr zuzüglich Porto erhoben:

für eine unerlaubte Leihfrist

  • bis zu einer Woche 0,50 EUR
  • von einer bis zu zwei Wochen 1,00 EUR
  • von zwei bis zu drei Wochen 1,50 EUR
  • von über vier Wochen 5,00 EUR

Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zahlen jeweils die Hälfte.

PC-Arbeitsplatzgebühren

(5) Für bereitgestellte Hardware der Stadtbibliothek werden folgende Gebühren erhoben:

  • für jede angefangene halbe Stunde 1,00 EUR
  • Ausdruck je Seite (farbig) 0,50 EUR
  • Ausdruck je Seite (schwarz) 0,10 EUR 

Bearbeitungsgebühren

(1) Für die Vermittlung von Literatur im Leihverkehr der deutschen Bibliotheken (Fernleihe) wird pro Bestellschein eine Gebühr von 2,00 EUR zuzüglich der tatsächlich angefallenen Versandkosten erhoben.

(2) Bei durch den/der Benutzer*in geringfügig beschädigt zurückgegebenen Medien, die durch die Stadtbibliothek repariert werden können, entsteht eine Gebühr von 3,00 EUR pro Medieneinheit.

(3) Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Gebühr von 2,50 EUR erhoben.

(Auszug aus der Satzung der Stadtbibliothek Schwedt/Oder)

Downloads

Satzung der Stadtbibliothek Schwedt/Oder

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de
Stadtbibliothek Schwedt/Oder
Lindenallee 36
16303 Schwedt/Oder
Telefon
03332 23249
Fax
03332 516198
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Di.
10–12 und 13–18 Uhr
Mi.
10–12 und 13–18 Uhr
Fr.
10–12 und 13–18 Uhr

Diese Website ist ein Portal der Stadt Schwedt/Oder.
www.schwedt.eu