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Stadt an Windenergieeanlagen beteiligt (Archiv)

Stadt Schwedt/Oder und Teut Unternehmensgruppe schließen Vertrag zur finanziellen Beteiligung an Windenergieanlagen

Foto: mehrere Windräder in der grünen Landschaft
Windräder in der Uckermark
Seit Mai 2023 ermöglicht der § 6 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden an Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien. Zu diesem Zweck dürfen Anlagenbetreiber den Gemeinden, die von der Errichtung einer Anlage betroffen sind, Beträge durch einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung anbieten. Die Stadt Schwedt/Oder und die Teut Unternehmensgruppe haben am
16. Oktober 2023 einen entsprechenden Vertrag zur finanziellen Beteiligung an Windenergieanlagen gemäß § 6 EEG unterzeichnet.

Die Teut Unternehmensgruppe, ein regionaler Akteur im Bereich der Erneuerbaren Energien und Betreiber von Windenergieanlagen, ist die erste Firma, die mit diesem Angebot auf die Stadt Schwedt/Oder zugegangen ist und einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Die finanzielle Beteiligung gemäß § 6 EEG ist – entgegen dem Windenergieanlagenabgabengesetz – keine Pflichtabgabe der Betreiber, sondern eine freiwillige Zahlung. Damit möchte die Teut Unternehmensgruppe die Stadt Schwedt/Oder bei ihren lokalen Projekten unterstützen und ein beispielgebendes Vorbild für andere Betreiber von Erneuerbaren Energieanlagen sein. Mit diesem Schritt wollen beide Vertragspartner ein deutliches Zeichen für den Einsatz Erneuerbarer Energien setzen und zu deren Akzeptanzsteigerung in der Stadt und ihren Ortsteilen beitragen.

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Stadt Schwedt/Oder
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5
16303 Schwedt/Oder
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