
Bedienstete bei der Arbeit
Er kann rechnungsabhängig prüfen. Das bedeutet, dass er die korrekte Verbuchung und Erfassung aller finanziellen Vorgänge untersucht, die sich in der Haushalts-, Vermögens- und Schuldenrechnung wiederfinden. Diese Prüfung dient der Entlastung der Landesregierung.
Der Landesrechnungshof kann auch rechnungsunabhängig prüfen. Das bedeutet, dass er sich ganz konkrete Maßnahmen der Landesregierung ansieht und aufgrund einer sorgfältigen Prüfung am Kontrollmaßstab der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit bewertet, ob und ggf. welche finanziellen Folgen sie hatten. Ein Beispiel: Der Landesrechnungshof untersuchte die Entscheidung des Ministeriums der Justiz, in seinem Geschäftsbereich, also in allen Behörden und bei allen Gerichten, IT-Sicherheitskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Er kann schon im Planungsstadium einer Maßnahme, also noch bevor sich diese Entscheidung finanziell auswirken konnte bzw. ausgewirkt hat, prüfen.
Politische Entscheidungen bewertet bzw. prüft der Landesrechnungshof hingegen nicht, denn politisch zu gestalten ist Aufgabe des Parlaments und der Landesregierung. Allerdings können die finanziellen Konsequenzen politischer Entscheidungen der Überprüfung des Rechnungshofs unterliegen.
Über Gegenstand, Zeitpunkt und Art der Prüfung entscheidet der Landesrechnungshof selbst. Er ist frei bei der Auswahl des Prüfungsstoffes und der Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte. Dem Landesrechnungshof sind bei seinen Prüfungen alle Akten und sonstigen Unterlagen vorzulegen, die er zur Erfüllung seiner Aufgabe benötigt; alle erforderlichen Auskünfte sind ihm zu erteilen.