Neueste Berichte
08.08.2019
Prüfung nach dem Rundfunkstaatsvertrag Abschließender Bericht des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen nach § 14a Satz 3 des Rundfunkstaatsvertrages über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), vorrangig der Haushaltsjahre 2014 bis 2016, geprüft. Der ZBS ist eine öffentlich-rechtliche, nicht-rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung aller neun Landesrundfunkanstalten der ARD, des Zweiten Deutschen Fernsehen und des Deutschlandradio. Der gemäß § 14a Satz 3 Rundfunkstaatsvertrag erstellte abschließende Bericht über das Ergebnis der Prüfung kann auf der Internetseite des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen abgerufen werden.
07.03.2019
Prüfung nach dem Rundfunkstaatsvertrag Bericht des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Grimme-Institut Gesellschaft für Medien, Bildung und Kultur mbH
Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Grimme-Institut Gesellschaft für Medien, Bildung und Kultur mbH, einer Beteiligung des ZDF, geprüft. Der gemäß § 14a Satz 3 Rundfunkstaatsvertrag hierüber erstellte Bericht kann auf der Internetseite des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen abgerufen werden.
07.03.2019
Prüfung nach dem Rundfunkstaatsvertrag Bericht des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der ifs internationale filmschule köln gmbh
Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung der ifs internationale filmschule köln gmbh, einer Beteiligung des ZDF, geprüft. Der gemäß § 14a Satz 3 Rundfunkstaatsvertrag hierüber erstellte Bericht kann auf der Internetseite des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen abgerufen werden.