Pressemitteilungen 2023
31.08.2023
Pressemitteilung des Landesrechnungshofs Harald Kümmel ab September Mitglied des Landesrechnungshofs Brandenburg
Präsident Christoph Weiser überreichte am Mittwoch die Ernennungsurkunde an Herrn Harald Kümmel. Das Landtag wählte ihn im Juni 2023 zum Direktor beim Landesrechnungshof.
Herr Kümmel tritt am 1. September 2023 sein neues Amt an.
Präsident Christoph Weiser: „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Herrn Kümmel. Er übernimmt eine wichtige Abteilung, in der unter anderem die Prüfung des Rundfunks Berlin-Brandenburg durchgeführt wird.“
Der Präsident übertrug Direktor Kümmel die Leitung der Abteilung III des Landesrechnungshofs. Zu den Aufgaben dieser Abteilung gehören die Prüfung des Rundfunks, der Filmförderung und der Landesbeteiligungen. Ein weiterer Prüfungsbereich sind der Einzelplan 08 des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie, die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), sowie die Handwerks- und die Industrie- und Handelskammern. Nicht zuletzt gehören auch die Steuerverwaltung und das Finanz- und Europaministerium (Einzelplan 12) zum Aufgabengebiet des neuen Direktors.
Hintergrund:
Der 1978 in Potsdam geborene Harald Kümmel wird mit der Ernennung zum Direktor seine neue Tätigkeit als Leiter einer Prüfungsabteilung im Landesrechnungshof aufnehmen. Er folgt auf Herrn Hans-Jürgen Klees nach, den der Präsident am 31. Mai 2023 in den Ruhestand verabschiedete. Der Landtag wählte Herrn Kümmel am 22. Juni 2023 zum Direktor beim Landesrechnungshof. Der Präsident überreichte die Ernennungsurkunde im Namen des Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke am 30. August 2023, nachdem die Landesregierung Herrn Kümmel gemäß Landesrechnungshofgesetz ernannt hatte. Zuvor arbeitete Herr Kümmel über zehn Jahre in verschiedenen Bereichen der Landeshauptstadt Potsdam, zuletzt als kommissarischer Leiter der Geschäftsstelle Bauen und Projekte.
25.04.2023
Pressemitteilung des Landesrechnungshofs Brandenburg-Paket: Sorgfältige Prüfung des MdFE nötig, Bezug zur Notlage erforderlich, Münchner Erklärung zur Krisenbewältigung
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen befasst sich in diesem Jahr regelmäßig mit Einwilligungen zu von den Fachressorts vorgeschlagenen Entlastungsmaßnahmen mit einem Volumen von mehr als 7,5 Millionen Euro im Einzelfall. Grundlage dafür ist das Vorliegen der vom Landtag am 15. Dezember 2022 beschlossenen außergewöhnlichen Notsituation nach Artikel 103 der Landesverfassung wegen des Angriffs Russlands auf die Ukraine. Aufgrund der Notlage wurde dem Ministerium der Finanzen und für Europa eine Kreditermächtigung in Höhe von zwei Milliarden Euro eingeräumt. Mit neuen Krediten sollen die Maßnahmen des Brandenburg-Pakets finanziert werden, das eine Liste mit insgesamt 74 Maßnahmen enthält.
Das Finanzministerium weist zu Recht darauf hin, dass die mit neuen Krediten zu finanzierenden Maßnahmen in einem sachlichen und zeitlichen Veranlassungszusammenhang zu den die Notsituation auslösenden Ereignissen stehen müssen. Auf die strikte Einhaltung dieses verfassungsrechtlichen Erfordernisses hat der Landesrechnungshof Brandenburg schon mehrfach auch unter Bezug auf gleichgerichtete Erklärungen der Konferenzen der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe von Bund und Ländern hingewiesen.
Bei der Beurteilung, ob ein solcher Zusammenhang vorliegt, besteht ein politischer Spielraum. Wenn bei einer Maßnahme der Bezug zur Notlage aber nicht offenkundig ist, hat das Finanzministerium sicherzustellen, dass die Erforderlichkeit und der Verursachungszusammenhang von den Fachressorts sorgfältig und gerichtlich nachvollziehbar begründet wird. Ansonsten muss es die Finanzierung der Maßnahme mit neuen Krediten ablehnen.
Der Landesrechnungshof kann bei einigen der 74 Maßnahmen die Offenkundigkeit eines zeitlichen und sachlichen Verursachungszusammenhangs zum Angriff auf die Ukraine und ihren Folgen nicht erkennen. Dies gilt beispielsweise für die Beschaffung von drei sondergeschützten Fahrzeugen der SUV-Klasse, dem Aufbau einer tankstellenunabhängigen, flexiblen Betankungsmöglichkeit sowie das 49-Euro-Ticket. Hier stellt sich daher die Frage, ob eine Kreditfinanzierung zulässig ist.
Die Konferenz der Präsidentinnen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hat am 25. April 2023 eine Münchner Erklärung verabschiedet. Grundlage sind dabei insbesondere die vielfältigen Prüfungserfahrzungen bei der durch die Corona-Pandemie in allen Bundesländern erklärten Notlagen, die Ausnahmen von dem in den landesrechtlichen Schuldenbremsen verankerten Neuverschuldungsverbot erlauben. Vor diesem Hintergrund legt die Erklärung zur Bewältigung von Notlagen allgemeine Grundlagen zur Krisenhilfe unter Haushaltsgesichtspunkten fest.
Die Prüfungen der Rechnungshöfe haben gezeigt, dass in einer Vielzahl von Fällen unter anderem der Bezug zur Pandemie fehlte, dass die Ausgaben nicht nachvollziehbar begründet und dass Leistungen teilweise als Zuwendungen und teilweise als Billigkeitsleistungen bewilligt wurden.
Auch vor dem Hintergrund dieser Münchner Erklärung sollte das Finanzministerium seine Rolle als exekutiver Wächter der Schuldenbremse ernst nehmen, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit kreditfinanzierter Maßnahmen genau prüfen und dem Haushalts- und Finanzausschuss nur solche Vorlagen zur Bewilligung zuleiten, die den Anforderungen der Schuldenbremse eindeutig entsprechen.
Ferner regt der Landesrechnungshof an, die beabsichtigten Ausgaben nicht als Billigkeitsleistungen, sondern als Zuwendungen nach § 23 LHO auszureichen, um die zukünftige Erreichung der verfolgten Zwecke durch entsprechende Verwendungsnachweise gewährleisten zu können. Billigkeitsleistungen nach § 53 LHO dienen der Kompensation von in der Vergangenheit liegenden Schäden. Sie stellen eine Ausnahme zur Notwendigkeit von Ausgaben dar. Die für das Brandenburg-Paket beabsichtigten Ausgaben dienen aber zukünftigen Zwecken.
27.03.2023
Pressemitteilung des Landesrechnungshofs Verkehrspolizei - Prüfung wirkt
Der Ausschuss für Haushaltskontrolle berät am 28. März 2023 unter anderem den Beitrag „Verkehrspolizei mit angezogener Handbremse“ des Jahresberichts 2021 (Nr. 14, siehe Link zum Download unten). Der Landtag forderte 2022 das Innenministerium auf, die vom Landesrechnungshof festgestellten Mängel bei der Verkehrspolizei abzustellen.
Das MIK berichtet dem Landtag: Für die Geschwindigkeitsüberwachung sei die kontinuierliche Verfügbarkeit der automatisierten Überwachungstechnik sichergestellt. Längerfristige Technikausfälle aufgrund von Wartungen, Instandsetzungen oder Eichterminen wirke man durch temporäre Verlagerung von Technik entgegen. Das zur Abstandsmessung eingesetzte Verkehrskontrollsystem sei nunmehr auch einsatzfähig. Die Prüfung des Landesrechnungshofs führte zu diesen Veränderungen.
In seinem Jahresbericht 2021 hatte der Landesrechnungshof Brandenburg festgestellt: Eine neu beschaffte Verkehrsüberwachungsanlage konnte über mehr als ein Jahr nicht eingesetzt werden bzw. keine verwertbaren Ergebnisse liefern. Diese Mängel wogen umso schwerer, da ungenügender Abstand und überhöhte Geschwindigkeit die Hauptunfallursachen auf Brandenburgs Straßen sind. Das Innenministerium wird darüber am 28. März 2023 im Ausschuss für Haushaltskontrolle berichten.
Ferner wird sich der Ausschuss auch mit zwei weiteren Beiträgen des Jahresberichts 2021 befassen:
Bericht zum Beitrag Nr. 13 / 2021 des Jahresberichts (Seite 135)
Informationssicherheitsmanagement des Landes mit Lücken
Bericht zum Beitrag Nr. 17 / 2021 des Jahresberichts (Seite 173)
IT-Sicherheit an den Hochschulen in Gefahr