05.01.2023
Pressemitteilung des LandesrechnungshofsRechtsanwaltskammer wehrt sich erneut gegen Prüfung
Zur abermaligen Klageerhebung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg gegen die Prüfungsankündigung des Landesrechnungshofs erklärt der Präsident des Landesrechnungshofs, Christoph Weiser:
Vor fast acht Jahren, im Jahr 2015, hat der Landesrechnungshof der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg eine Prüfung ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung angekündigt, und zwar für das damals unmittelbar zurückliegende Haushaltsjahr 2014.
Die Rechtsanwaltskammer hat sich auf dem Rechtsweg gegen unsere Prüfung zu Wehr gesetzt. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die Klage abgewiesen und unser Prüfungsrecht bestätigt. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung war erfolglos, auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat uns im April 2022 Recht gegeben. Eine Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Nun wollen wir natürlich nicht mehr nur das Jahr 2014 prüfen, sondern uns auch ansehen, was in den Jahren danach passiert ist. Unser Ziel ist es hierbei, umfassende und vor allem auch aktuelle Erkenntnisse zu gewinnen. Uns ist bewusst, dass die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung mehrerer Jahre für die geprüfte Stelle aufwändiger ist. Und das gilt natürlich auch für uns – schon deshalb wird der Landesrechnungshof selbstverständlich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. Das haben wir in Gesprächen mit dem Bevollmächtigten der Körperschaft bereits vor Klageerhebung mehrfach zum Ausdruck gebracht. Dennoch klagt die öffentlich-rechtliche Körperschaft nunmehr erneut vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Ihre neue Begründung ist, dass die Prüfung dieses mehrjährigen Zeitraumes „unverhältnismäßig“ wäre. Mit diesem Einwand verfolgt sie nur den Zweck, unsere Prüfung weiterhin zu verhindern, zumindest langfristig zu verzögern.
Denn dieses neue Klageverfahren könnte wiederum mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Das würde bedeuten, dass das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes insgesamt ins Leere liefe. Das darf nicht sein. Vor diesem Hintergrund werde ich jetzt gemeinsam mit dem für die Prüfung zuständigen Direktor beim Landesrechnungshof Thomas Kersting das weitere Vorgehen erörtern, um eine zeitnahe Durchführung der Prüfung zu realisieren und uns auch auf weitere mögliche Schritte der Rechtsanwaltskammer vorzubereiten, die im Übrigen auch unnötige Kosten für deren Mitgliedschaft zur Folge hätten.
Übrigens: Eine Prüfung der Aufsicht über die Kammer beim Justizministerium findet bereits statt. Die Behörde zeigt sich gegenüber dem Landesrechnungshof gewohnt kooperativ und wir sind zuversichtlich, diesen Prüfungskomplex bald abschließen zu können.