Pressemitteilungen 2022

08.04.2022

Pressemitteilung des Landesrechnungshofs

Landesrechnungshof darf Rechtsanwaltskammer und Versorgungswerk der Rechtsanwälte prüfen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte gestern die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs. Damit geht ein über sechs Jahre währender Rechtsstreit zu Ende.

Präsident Christoph Weiser begrüßt dieses Urteil: „Es ging uns aber zu keiner Zeit darum, als Gewinner vom Platz zu gehen. Vielmehr streben wir nun – wie wir es auch sonst immer tun – ein kooperatives Verhältnis zu den geprüften Stellen an. Der Landesrechnungshof plant, die Prüfungen noch im laufenden Jahr vorzunehmen."

Bereits am 23. November 2017 hatte das Verwaltungsgericht Potsdam das Prüfungsrecht des Landesrechnungs¬hofs in erster Instanz bestätigt. Nach mündlicher Verhandlung am 7. April 2022 hat nun das Ober¬verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Berufungsanträge von Kammer und Versorgungswerk gegen dieses erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen. Eine Revision ließen die Richter nicht zu.

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