Großparkplatz am Klinikum ist freigegeben (Archiv)
Parkgebühren ab August
Parkgebühren folgen erst ab August nach Einrichtung eines Schrankensystems. „Ja, die Nutzung der Parkplätze ist ab August kostenpflichtig“, bestätigte Geschäftsführer Michael Jürgensen mehrere Anfragen von Schwedter Bürgern, „aber wir können jetzt jedem Patienten und Besucher, der einen Stellplatz benötigt, auch einen solchen anbieten, was in den letzten Jahren nicht so unkompliziert möglich war.“
Geplante Parkregeln
Von der Geschäftsführung wurden in Absprache mit dem Betriebsrat des Klinikums patienten-, besucher- und personalfreundliche Parkregelungen erarbeitet.
Für Patienten, die ambulante Termine in den Sprechstunden im Medizinischen Versorgungszentrum oder in den Arztpraxen wahrnehmen möchten oder zum Blut spenden gehen, bleibt die Nutzung des Parkplatzes kostenfrei.
Für Kurzparker, das heißt, wenn jemand sich nur schnell einen Termin oder ein Rezept holen möchte, ist die erste Stunde generell kostenfrei, für jede weitere Stunde wird 1 Euro Parkgebühr erhoben. Der Tageshöchstsatz ist jedoch auf 3 Euro begrenzt. Bei längerer Nutzung – wie beispielsweise bei einem stationären Aufenthalt – beträgt die Gebühr ab dem dritten Tag noch jeweils 1 Euro pro Tag.
Das System ist ab August mit Parkkarte zu bedienen. Vor Verlassen ist die Parkkarte am Kassenautomaten zu entwerten. Die Parkplätze können außerdem von Besitzern einer Funkkarte genutzt werden. Diese sind dem Personal des Klinikums vorbehalten und werden auf Antrag bei der Personalabteilung gegen ein monatliches Entgelt ausgehändigt, welches einkommensabhängig vertraglich eingestuft wird.