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Bebauungsplan Nr. 04 „Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin“ in Schönermark

Karte
Lage des Plangebietes für die Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin (Quelle: Plandokument zur Änderung des Flächennutzungsplanes)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in öffentlicher Sitzung am 29. Mai 2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4 „Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin“ im Ortsteil Schönermark gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 „Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin“ umfasst eine Fläche südwestlich des Ortsteils Schönermark in der Stadt Schwedt/Oder, nordwestlich der Schönermarker Straße (L 28).

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4 „Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin“ im Ortsteil Schönermark (Stand: 16.02.2024) wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 8. Juli 2024 bis einschließlich 16. August 2024 im Internet unter www.schwedt.eu (Bauen und Wohnen/Stadtentwicklung/ Derzeitige Projekte/Bebauungsplan Nr. 4 „Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin“ im Ortsteil Schönermark) sowie ergänzend auf dem zentralen Landesportal www.planungsportal.brandenburg.de über den nachfolgenden Link https://planungsportal.brandenburg.de/plan/de8b2d1c-fe93-41c2-94e3-b2cfb475659e veröffentlicht.

Die Bekanntmachung im Amtsblatt mit den genauen Daten zur Auslegung und die vorhandenen Planunterlagen finden Sie im Downloadbereich.

Downloads

Datenschutzhinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) durch die Stadt Schwedt/Oder für das Bauleitplanverfahren „Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin“ im Ortsteil Schönermark

Bekanntmachung im Amtsblatt vom 29. Juni 2024 (Seiten 14–16)

Plandokument des Bebauungsplans Nr. 4 „Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin“

Begründung gemäß § 2a BauGB zum Bebauungsplans Nr. 4 „Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin“

Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 04 „Freiflächenphotovoltaikanlage Mark Landin“ der Stadt Schwedt/Oder, OT Schönermark

Karte 2: Brutvögel

Karte 3: Landschaftsbild und Baudenkmale

Karte 4: Schutzgebiete im 2 km Radius des Geltungsbereich

Karte 5: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Stellungnahme des Landkreises Uckermark

Stellungnahme des Landkreises Uckermark (untere Denkmalschutzbehörde)

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt

Stellungnahme der Stadt Angermünde