Auskünfte aus dem Grundstücksbelastungsregister
Die Bauaufsichtsbehörde führt ein Grundstücksbelastungsregister in das alle Baulasten und sonstige aus dem Baurecht resultierenden Auflagen, Beschränkungen und Beanstandungen öffentlich-rechtlicher Art eingetragen werden. Grundstückseigentümer, bevollmächtigte Personen und Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, haben die Möglichkeit eine Auskunft aus dem Grundstücksbelastungsregister zu beantragen.
Gebühren
gemäß Brandenburgischer Baugebührenordnung (BbgBauGebO)
Rechtsgrundlagen
Brandenburgische Bauordnung, Baugebührenordnung und weitere Landesverordnungen
Anträge – Formulare – Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag auf Auskunft aus dem Grundstücksbelastungsregister mit Eigentümernachweis oder Vollmacht des Eigentümers