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15-Kilometer-Regel (Archiv)

Die Landrätin gibt am 13. Januar 2021 bekannt, dass die Inzidenzwert-Grenze von 200 im Landkreis überschritten wurde. Damit gilt die 15-km-Regel hinsichtlich der Aufenthaltsbeschränkung im öffentlichen Raum (Bewegungsradius) ab sofort – bis der Inzidenzwert unter 200 liegt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur 15-Kilometer-Regel gibt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.

Seit 9. Januar 2021 gelten in Brandenburg neue Corona-Maßnahmen. Dazu zählt für touristische und sportliche Aktivitäten in Gebieten mit hohen Infektionszahlen auch eine Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer. Gemessen wird dieser von der Grenze des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.*

Doch wie weit sind 15 Kilometer? Vor Ort lässt sich dies oft nur schwer herausfinden. Manche sind deshalb vielleicht unsicher, was das für sie heißt. Ein Blick in die Karten hilft. Die Fachleute der LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg) haben die Grenzen im interaktiven Kartennavigator BRANDENBURGVIEWER dargestellt: https://bb-viewer.geobasis-bb.de/

Der Kartennavigator BRANDENBURGVIEWER ist im Internet für alle kostenfrei verfügbar. Zu sehen ist auf den ersten Blick eine Übersichtskarte von Brandenburg. Im Menü der Kartenebenen auf der rechten Seite der Online-Anwendung stehen verschiedene Menüthemen zur Ansicht bereit. Neu ist hier – ganz am Ende der Liste – die 15-Kilometer-Grenze hinzugefügt worden.

Wählt man das Thema „Corona: 15-Kilometer-Grenze“, so erscheinen darunter alle Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg. Nach dem Setzen des Häkchens wird das ausgewählte Gebiet farblich hervorgehoben. Ein technisch berechneter Saum von 15 Kilometern um den Landkreis oder die kreisfreie Stadt ist durch eine gleichfarbige Linie dargestellt. Durch Zoom in die Übersicht lassen sich die Kartendetails betrachten. So kommen Sie mit wenigen Klicks ganz einfach zu einer genauen Information.

* Für eine Einreise nach Polen gilt die Quarantäneverordnung: Einreisende und Reiserückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten (auch Polen) müssen sich ab 13. Januar 2021 auf das Coronavirus testen lassen. Das ist die wesentliche Änderung der Quarantäneverordnung.

* Bei der Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern sind die dort geltenden Regeln zu beachten!

Bildschirmansicht mit Brandenburg-Karte und Uckermark-Markierung
Im rechten Menü gibt es das Thema „Corona: 15-Kilometer-Grenze“. Bei der Einreise nach Polen bzw. Mecklenburg-Vorpommern sind gesonderte Regeln zu beachten!

Zusätzlich wird der aktuelle 7-Tage-Inzidenz-Wert für jeden Landkreis bzw. jede kreisfreie Stadt angezeigt. Mit der Erweiterung der Kartenanwendung BRANDENBURGVIEWER ist durch die LGB schnell eine zusätzliche Orientierungshilfe geschaffen worden, um den maximal erlaubten Aktionsradius in Brandenburg besser anhand von Karten einschätzen zu können. Die Berechnung der 15-Kilometer-Grenzen ist ein technischer Wert.

Verantwortungsbewusstes Handeln jedes Einzelnen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Virus ist das oberste Gebot. Außerhalb Brandenburgs sind zusätzlich die aktuellen Vorschriften der benachbarten Länder zu beachten.