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Bürgerberatung zur Rehabilitierung von SED-Unrecht (Archiv)

Mitarbeiter der Behörde des Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (LStU) beraten seit 2001 im Land Brandenburg Menschen, die in der DDR schwerwiegende Nachteile durch politische Verfolgung hatten. Diese Nachteile können unter Umständen mit Hilfe der Rehabilitierungsgesetze gemildert werden. Es hat sich herausgestellt, dass der Beratungsbedarf hoch ist.

Ein Mitarbeiter des LStU steht den Bürgerinnen und Bürgern

  • am Dienstag, dem 19. Februar 2008, von 11:00 bis 17:00 Uhr
  • im Rathaus, Raum 208, Lindenallee 25–29, 16303 Schwedt/Oder

für entsprechende Beratungsgespräche zur Verfügung. Sie betreffen folgende Gebiete:

  • Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) bietet die Möglichkeit, Menschen, die aus politischen Gründen in Haft waren, zu rehabilitieren. Entschädigungsleistungen und rentenrechtliche Besserstellung wären die Folge. Letztendlich kann eine Opferrente dem helfen, der mindestens 6 Monate zu Unrecht in Haft war.
  • Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) bietet die Möglichkeit der Rehabilitierung für Menschen, die aus politischen Gründen Ihren Beruf aufgeben mussten. Auch hier wären die renten-rechtliche Besserstellung und Ausgleichsleistungen möglich.
  • Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) eröffnet die Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen, die der politischen Verfolgung gedient haben, überprüfen zu lassen.
  • Das VwRehaG erfasst auch Personen, die ihr Leben infolge von Übergriffen der Polizei und anderer Einsatzkräfte bei der Niederschlagung des Aufstandes vom 17. Juni 1953 im Beitrittsgebiet ohne Gewahrsamsnahme und Verurteilung verloren haben. Deren nächste Angehörige können heute Unterstützungsleistungen beantragen.
  • Eine Opferrente wird Verfolgten gewährt, die mindestens 6 Monate zu Unrecht in Haft waren.
  • Zusätzlich nimmt der Mitarbeiter des LStU Anträge auf Einsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR entgegen und berät zu Fragen, die zu diesem Thema auftauchen.

Sollten Interessierte zu diesem Termin verhindert sein, so können sich diese auch an Frau Radtke, Mitarbeiterin in der Rehabilitierungsbehörde im Ministerium des Innern, wenden. Sie ist unter der

zu erreichen.