Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Deutsch-polnischer Grenzverkehr (Archiv)

Foto: Blick auf die Brücke
Grenzbrücke über die Oder bei Schwedt

Reise- und Sicherheitshinweise für Polen vom Auswärtigen Amt:
Polen ist seit dem 5. Dezember 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.

Einreise nach Polen

Bei der Einreise nach Polen unterliegen alle Einreisenden einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Geimpfte Personen, genesene Personen und Personen, die einen negativen Coronavirus-Test vorlegen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss durch ein Dokument in polnischer oder englischer Sprache bestätigt werden.

Es gibt keine festen Grenzkontrollen bei der Einreise aus Deutschland nach Polen. Der polnische Grenzschutz kontrolliert stichprobenartig, ob die aktuelle Einreiseregeln eingehalten sind.

https://www.gov.pl/web/deutschland/eindmmungsmanahmen-gegen-die-verbreitung-des-coronavirus

Einreise nach Deutschland

Reisende ab 12 Jahren müssen grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt.

Bereits vor der Einreise muss die digitale Einreiseanmeldung vorgenommen werden, wenn Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben. Von dieser Anmeldepflicht sind Personen ausgenommen, die im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Hochrisikogebiet waren oder nur für bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreisen.

Weitere Informationen zu Einreise­beschränkungen, Test- und Quarantäne­pflicht in Deutschland sind auf der Seite des Auswärtigen Amtes zu finden.

Die Bundesregierung hat die Corona-Einreiseverordnung bis zum 3. März 2022 verlängert. Die Verordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.