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Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (Archiv)

Foto: Sommerhochwasser 1997
Sommerhochwasser 1997 im unteren Odertal
Mit der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ (WRRL) wurde und wird die Wasserwirtschaft in Europa nachhaltig beeinflusst. Die Richtlinie bündelt weitestgehend das in Einzelrichtlinien zersplitterte Wasserrecht der EU. Die Ziele der Richtlinie sollen stufenweise bis 2027 erreicht werden. Dazu sind Bestandsaufnahmen, Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne mit Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig.

Im Land Brandenburg sind dabei die Flussgebiete Elbe und Oder erfasst. Derzeit stehen die Unterlagen für den Zeitraum 2016 bis 2021 zur Diskussion. Die Entwürfe sind vom 22. Dezember 2014 bis 22. Juni 2015 im Internet unter www.mlul.brandenburg.de/info/wrrl einsehbar.

Zusätzlich können folgende Unterlagen ab 5. Januar 2015, nach Vereinbarung eines Termins, in der Kreisverwaltung Uckermark beim Landwirtschafts- und Umweltamt, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau, Zimmer 418 eingesehen werden:

  1. Entwürfe der Bewirtschaftungspläne
  2. Entwürfe der Maßnahmenprogramme und die Umweltberichte
  3. Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans und der Umweltbericht

Downloads

Anhörung der Öffentlichkeit zu den Entwürfen der für den Zeitraum 2016 bis 2021 aktualisierten Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten Oder und Elbe gemäß § 83 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes

Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Strategischen Umweltprüfungen zu den für den Zeitraum 2016 bis 2021 aktualisierten Maßnahmenprogrammen für die deutschen Teile der Flussgebietseinheiten Oder und Elbe und zu den Umweltberichten

Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zum Hochwasserrisikomanagementplan für den deutschen Teil der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und zum Umweltbericht