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Frist für freiwillige Rentenversicherungsbeiträge (Archiv)

Frist für Nachzahlung freiwilliger Beiträge läuft ab!

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Das Logo der Deutschen Rentenversicherung.
Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg weist darauf hin, dass die Frist zur Nachzahlung freiwilliger Beiträge für das Jahr 2014 am 31. März 2015 abläuft. Jeder, der noch freiwillige Beiträge für das Jahr 2014 entrichten will, muss das bis dahin erledigt haben.

Von dieser Tatsache sind insbesondere Versicherte betroffen, die durch die Einzahlung freiwilliger Beiträge ihren Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten wollen. Schon die Beitragslücke von nur einem Monat reicht aus, um diesen Anspruch zu verlieren.

Auch Versicherte, die an einem Anspruch auf eine Rente für langjährig Versicherte arbeiten, sollten die Frist beachten, denn freiwillige Beiträge werden zur Ermittlung der Versicherungszeit von 35 Jahren mitgezählt.

Versicherte sollten nicht vergessen, auf dem Überweisungsauftrag neben ihrem Vor- und Nachnamen auch die Versicherungsnummer und den Zeitraum anzugeben, für den die Beiträge gezahlt werden.