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Sprengung von Fundmunition an der Querfahrt (Archiv)

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Brandenburg informierte die Ordnungsbehörde der Stadt Schwedt/Oder über den Fund nicht transportfähiger Kampfmittel. Diese müssen durch Sprengung vor Ort vernichtet werden.

Es handelt sich dabei um:

  • 2 x Handgranaten F-1
  • 2 x 10,5 cm Sprenggranaten
  • 1 x 8,8 Granate
  • 1 Wurfgranate
     

Die 1. Sprengung findet am 26. Februar 2024 in der Zeit von 12 bis 15 Uhr statt.
Die 2. Sprengung findet am 27. Februar 2024 in der Zeit von 10 bis 12 Uhr statt.

Die Schwedter Querfahrt muss für den Schiffsverkehr im genannten Zeitraum gesperrt werden. Polizei, Feuerwehr und Stadtordnungsdienst werden die notwendigen Sperrmaßnahmen an den landseitigen Zuwegungen vornehmen.